Anwaltssuche für Erbrecht in Kelkheim
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kelkheim Mandate annehmen

Anita Buchner
Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunusin 3.6 km Entfernung

Annegret Josten
Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunusin 3.6 km Entfernung

Armin Knipfer
Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunusin 3.6 km Entfernung

Judith Wagemans
Fachanwalt für SteuerrechtFeldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 4.6 km Entfernung

Georg Grüttner
Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunusin 5.1 km Entfernung

Thomas Huth
Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunusin 5.1 km Entfernung

Nino Fabian Huth
Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunusin 5.1 km Entfernung

Arnim-M. Nicklas
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 5.4 km Entfernung

Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 5.7 km Entfernung

Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 5.7 km Entfernung

Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.7 km Entfernung

Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 5.7 km Entfernung

Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 5.7 km Entfernung

Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 5.9 km Entfernung

Mathias Brinkmann
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunusin 7.2 km Entfernung

Regine Brinkmann
Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunusin 7.2 km Entfernung

Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 7.7 km Entfernung

Hans-Jürgen Fischer
Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbadenin 9.2 km Entfernung

Heiko Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 9.4 km Entfernung

Nilufar Holder
Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Mainin 10.8 km Entfernung

Hans-Joachim Matthei
Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Mainin 10.8 km Entfernung

Christiane C. Rey
Fachanwalt für Familienrecht|3456Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 11.7 km Entfernung

Michael Goeder
Gräfstraße 65, 60486 Frankfurt am Mainin 12.7 km Entfernung

Friederike Poser
Fachanwalt für ArbeitsrechtTheodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
in 12.7 km Entfernung

Enrique Tortell
Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Mainin 13.3 km Entfernung

Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 13.7 km Entfernung

Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 13.7 km Entfernung

Daniela Rudolf
Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 13.7 km Entfernung

Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 13.8 km Entfernung

Henry Naporra
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtHeinzstraße 5, 60431 Frankfurt am Main
in 14.2 km Entfernung

Martin Heufelder
Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Mainin 15.0 km Entfernung

Marc A. Ostoja-Starzewski
Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Mainin 15.0 km Entfernung

Sabrina Rokuss
Fachanwalt für Steuerrecht|204Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 15.0 km Entfernung

Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 15.1 km Entfernung

Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 15.1 km Entfernung

Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 15.1 km Entfernung

Sven Weingärtner
Fachanwalt für FamilienrechtFriedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main
in 15.1 km Entfernung

Max Schumacher
Saarstraße 2d, 61350 Bad Homburgin 15.1 km Entfernung

Petra Gelsheimer
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Wilhelminenstraße 1 A, 65193 Wiesbaden
in 15.3 km Entfernung

Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 15.5 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Vererbung per Testament
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Erbrecht in Kelkheim der sich bei Erbschaften auskennt.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Die Erben der zweiten Ordnung
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht. Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil.
Der Entzug des Pflichtteils
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Anwalt für Erbrecht in Kelkheim.
Annahme des Erbes
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.