Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Kelsterbach finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kelsterbach Mandate annehmen
Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 3.2 km Entfernung
Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 5.1 km Entfernung
Henry Naporra
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKastanienstraße 3A, 65933 Frankfurt am Main
in 6.1 km Entfernung
Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung
Arnim-M. Nicklas
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung
Marion Schuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung
Nilufar Holder
Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Mainin 8.9 km Entfernung
Hans-Joachim Matthei
Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Mainin 8.9 km Entfernung
Anita Buchner
Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung
Annegret Josten
Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung
Armin Knipfer
Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung
Katja Schumann
Fachanwalt für FamilienrechtHöchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 10.1 km Entfernung
Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung
Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung
Daniela Rudolf
Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung
Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.1 km Entfernung
Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.1 km Entfernung
Heinz Dielmann
Fachanwalt für SteuerrechtMainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Milkica Romic-Stojanovic
Fachanwalt für FamilienrechtMainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Nuray Solak-Akay
Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung
Martin Heufelder
Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung
Marc A. Ostoja-Starzewski
Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung
Sabrina Rokuss
Fachanwalt für Steuerrecht|204Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Christian Moritz Ost
Fachanwalt für SteuerrechtWaidmannstraße 21, 60596 Frankfurt am Main
in 11.2 km Entfernung
Peter Angel
Am Mühlgraben 61, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung
Joel Becker
Georg-Büchner-Straße 31, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung
Barbara Wigand
Friedensallee 44, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung
Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Kristina Pilati
Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung
Arne Hütte
Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Josef Stierstorfer
Berliner Straße 42a, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Claus Vester
Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung
Jeannette Christine Maul-Odenwald
Hauptstraße 15-17, 63303 Dreieichin 12.3 km Entfernung
Detlef Odenwald
Fachanwalt für ErbrechtHauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 12.3 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Einen Erbvertrag schließen
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.
Der schriftliche letzte Wille
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Kelsterbach, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Wer kann ein Testament anfechten?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Die gesetzliche Erbfolge
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Der Erbe 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Der Erbe 2. Ordnung
Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt oder oder Fachanwalt für Erbrecht in Kelsterbach im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
Annahme des Erbes
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

