Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Kelsterbach
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kelsterbach Mandate annehmen

Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 3.2 km Entfernung

Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 5.1 km Entfernung

Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung

Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung

Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung

Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung

Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 6.8 km Entfernung

Arnim-M. Nicklas
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung

Nilufar Holder
Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Mainin 8.9 km Entfernung

Hans-Joachim Matthei
Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Mainin 8.9 km Entfernung

Michael Goeder
Gräfstraße 65, 60486 Frankfurt am Mainin 9.0 km Entfernung

Friederike Poser
Fachanwalt für ArbeitsrechtTheodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
in 9.0 km Entfernung

Anita Buchner
Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung

Annegret Josten
Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung

Armin Knipfer
Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunusin 9.9 km Entfernung

Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung

Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung

Daniela Rudolf
Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 11.0 km Entfernung

Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 11.1 km Entfernung

Thomas Müller
Fachanwalt für Familienrecht|3456Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 11.1 km Entfernung

Heinz Dielmann
Fachanwalt für SteuerrechtMainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung

Milkica Romic-Stojanovic
Fachanwalt für FamilienrechtMainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung

Martin Heufelder
Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung

Marc A. Ostoja-Starzewski
Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Mainin 11.1 km Entfernung

Sabrina Rokuss
Fachanwalt für Steuerrecht|204Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung

Oliver Löwel
Hans-Thoma-Straße 24, 60596 Frankfurt am Mainin 11.2 km Entfernung

Peter Angel
Fachanwalt für Familienrecht|3456Am Mühlgraben 61, 63263 Neu-Isenburg
in 11.9 km Entfernung

Joel Becker
Georg-Büchner-Straße 31, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung

Karin Rind
Gartenstraße 116, 63263 Neu-Isenburgin 11.9 km Entfernung

Barbara Wigand
Fachanwalt für Familienrecht|3456Friedensallee 44, 63263 Neu-Isenburg
in 11.9 km Entfernung

Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung

Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung

Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 12.0 km Entfernung

Sven Weingärtner
Fachanwalt für FamilienrechtFriedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main
in 12.0 km Entfernung

Andreas Padberg
Bahnstraße 111-113, 63225 Langen (Hessen)in 12.2 km Entfernung

Arne Hütte
Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung

Kristina Pilati
Fachanwalt für Familienrecht|6538Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Main
in 12.3 km Entfernung

Josef Stierstorfer
Berliner Straße 42a, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung

Claus Vester
Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Mainin 12.3 km Entfernung

Detlef Odenwald
Fachanwalt für ErbrechtHauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 12.3 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Erben mit Testament
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt für Erbrecht in Kelsterbach.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht.
Erben der ersten Ordnung
Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Erben zweiter Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Das Erbe der 4. Ordnung
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt. Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Erbrecht in Kelsterbach.
Dem Erbe zustimmen
Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Ein Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.