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Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Kelsterbach finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kelsterbach Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henry Naporra

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kastanienstraße 3A, 65933 Frankfurt am Main
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnim-M. Nicklas

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marion Schuster

Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nilufar Holder

Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Main
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Matthei

Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Buchner

Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annegret Josten

Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Armin Knipfer

Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunus
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Henrich

Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Jäkel

Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Daniela Rudolf

Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Main
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Groth

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Müller

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heinz Dielmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Milkica Romic-Stojanovic

Fachanwalt für Familienrecht
Mainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nuray Solak-Akay

Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Heufelder

Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Marc A. Ostoja-Starzewski

Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabrina Rokuss

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christian Moritz Ost

Fachanwalt für Steuerrecht
Waidmannstraße 21, 60596 Frankfurt am Main
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Angel

Am Mühlgraben 61, 63263 Neu-Isenburg
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joel Becker

Georg-Büchner-Straße 31, 63263 Neu-Isenburg
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Wigand

Friedensallee 44, 63263 Neu-Isenburg
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hermann Alter

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sybille-Bettina Franzmann-Haag

Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Orna Knoch

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristina Pilati

Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Main
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arne Hütte

Bethmannstraße 8, 60311 Frankfurt am Main
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Stierstorfer

Berliner Straße 42a, 60311 Frankfurt am Main
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus Vester

Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Main
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jeannette Christine Maul-Odenwald

Hauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Detlef Odenwald

Fachanwalt für Erbrecht
Hauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Kelsterbach
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Der Erbvertrag

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Testament – der letzte Wille

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Kelsterbach, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Die gesetzliche Erbfolge

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Wer ist Erbe der vierten Ordnung?

Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Kelsterbach.

Dem Erbe zustimmen

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Das Erbe ausschlagen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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