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Einen Anwalt für Erbrecht in Kirchzarten auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kirchzarten Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Egbert Greiwe

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Simon

Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Winkler

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Walther Arnold

Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franz-Georg Blattmann

Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Kaspar-Plener

Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heike Lätsch

Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Peege

Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Schaaber

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Zimmermann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Besendahl

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Volker Bingel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538
Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Elisabeth Hüllenkremer

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgau
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dagmar Lingg

Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgau
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Räuchle

Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgau
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephan Sattler

Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgau
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Mirjam Fuchs

Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Gröger

Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerhard Holz

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Matthias Jünemann

Fachanwalt für Erbrecht|204
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Andreas Kramer

Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Albert Köberle

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Laukenmann

Fachanwalt für Familienrecht
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Csaba Láng

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christian Lange

Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausen
in 9.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Wendel-Jany

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Basler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Hasenohr

Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgau
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Schöllhorn

Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgau
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael B. Frommherz

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 14.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Thoma

Merklinstraße 11, 79183 Waldkirch
in 14.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Buck

Meinrad-Thoma-Straße 4, 79674 Todtnau
in 14.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Zipp

In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchen
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dierk Bredemeyer

Goethestraße 14, 79822 Titisee-Neustadt
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens-Michael Koch

Goethestraße 14, 79822 Titisee-Neustadt
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raphael Busch

Fachanwalt für Erbrecht
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jutta Heinke

Fachanwalt für Familienrecht
Franz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Lochmann

Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Votteler

Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingen
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ralph Ziegler

Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingen
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Rolf Fidler

Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen
in 19.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Kirchzarten
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht kurzgefasst

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Der testamentarische Erbfall

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Kirchzarten.

Die Anfechtung des Testaments

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Die gesetzliche Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Erben der ersten Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Der Erbe 2. Ordnung

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt oder oder Fachanwalt für Erbrecht in Kirchzarten im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

In das Erbe einwilligen

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe ablehnen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.