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Anwalt für Erbrecht in Kleinblittersdorf auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Kleinblittersdorf Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Christof Maurer

Fachanwalt für Medizinrecht
Saarbrücker Straße 10, 66130 Saarbrücken
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Dalheimer

Zähringer Straße 2 a, 66119 Saarbrücken
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Münster

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Russo

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Wennemuth

Robert-Koch-Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Bernd Scherer

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Halberg 9, 66121 Saarbrücken
in 7.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Yvonne Schmitz

Trillerweg 6, 66117 Saarbrücken
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helmut Müller

Fachanwalt für Familienrecht|204
Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jasmin Naumann

Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Peteranderl

Fachanwalt für Familienrecht
Richard-Wagner-Straße 58-60, 66111 Saarbrücken
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gisela Glaub

Fachanwalt für Familienrecht|3456
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Ringle

Winnweg 31, 66386 St. Ingbert
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Baldauf

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Hamm

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Talstraße 14, 66292 Riegelsberg
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Weiland

Am Stehlsberg 10, 66292 Riegelsberg
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Iris Panter

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Goethestraße 45, 66459 Kirkel
in 19.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Kleinblittersdorf
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.

Erben mit Erbvertrag

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Erben mit Testament

Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Kleinblittersdorf.

Die Anfechtung des Testaments

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Die Erbengemeinschaft

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Das gesetzliche Erbe

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Der Erbe 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Die Erben der zweiten Ordnung

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Kleinblittersdorf.

Das Erbe annehmen

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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