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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Liederbach am Taunus

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Liederbach am Taunus Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Buchner

Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annegret Josten

Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Armin Knipfer

Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnim-M. Nicklas

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marion Schuster

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Mathias Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Regine Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Judith Wagemans

Fachanwalt für Steuerrecht
Feldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Hildebrandt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nilufar Holder

Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Matthei

Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Enrique Tortell

Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Henrich

Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiko Jäkel

Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Rudolf

Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Main
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henry Naporra

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Heinzstraße 5, 60431 Frankfurt am Main
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Heufelder

Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc A. Ostoja-Starzewski

Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Main
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabrina Rokuss

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hermann Alter

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sybille-Bettina Franzmann-Haag

Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Orna Knoch

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz Dielmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Milkica Romic-Stojanovic

Fachanwalt für Familienrecht
Mainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nuray Solak-Akay

Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Liederbach am Taunus
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Erben mit Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Testament – der letzte Wille

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Liederbach am Taunus der sich bei Erbschaften auskennt.

Die Anfechtung des Testaments

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Erben nach dem Gesetz

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Der Erbe 2. Ordnung

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie wird der Pflichtteil errechnet?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Liederbach am Taunus.

Dem Erbe zustimmen

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Das Erbe ablehnen

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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