Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Lilienthal finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Lilienthal Mandate annehmen
Esther Schönewald
Nernststraße 4, 28357 Bremenin 4.1 km Entfernung
Jens-Ulrich Lenski
Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremenin 6.4 km Entfernung
Maren Wilhelm
Leher Heerstraße 25, 28359 Bremenin 6.4 km Entfernung
Jan Richard Großmann
Parkallee 28, 28209 Bremenin 8.7 km Entfernung
Arnd Hochhuth
Orleansstraße 21, 28211 Bremenin 8.8 km Entfernung
Catharina Lessing
Vionvillestraße 20, 28211 Bremenin 8.8 km Entfernung
Dieter Antonius Beine
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 9.3 km Entfernung
Denise Fromme
Fachanwalt für FamilienrechtHemmstraße 165, 28215 Bremen
in 9.3 km Entfernung
Nicole Gronemeyer
Hemmstraße 165, 28215 Bremenin 9.3 km Entfernung
Dieter Witkabel
Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremenin 10.1 km Entfernung
Katja Arend-Holzkämper
Altenwall 20, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Gerhard Bunn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Wall 190, 28195 Bremen
in 10.3 km Entfernung
Peter Eckert
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Joachim Einem
Am Wall 199, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Frank Friedeberg
Schlachte 21, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Wolfgang Hirt
Am Wall 190, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Alexander Jamnig
Obernstraße 39-43, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Magdalene Specht
Fachanwalt für Familienrecht|6538Altenwall 9, 28195 Bremen
in 10.3 km Entfernung
Cornelia Swital
Faulenstraße 65, 28195 Bremenin 10.3 km Entfernung
Rolf Meer
Sedanstraße 68, 28201 Bremenin 11.6 km Entfernung
Roland Heinrich Rhode
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 11.9 km Entfernung
Almuth Wagner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 11.9 km Entfernung
Reinhard Wagner
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 11.9 km Entfernung
Hans-Joachim Blohme
Unter den Eichen 12, 28876 Oytenin 12.6 km Entfernung
Winfried Delitzsch
Büchnerstraße 4, 28279 Bremenin 13.4 km Entfernung
Lothar Köhler
Fachanwalt für ErbrechtAm Raderberg 1, 28717 Bremen
in 14.8 km Entfernung
Hans-Joachim Busch
Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achimin 17.6 km Entfernung
Hannah Schwarz-Kaschke
Fachanwalt für FamilienrechtObernstraße 63, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung
Eghard Teichmann
Fachanwalt für ArbeitsrechtSteuben-Allee 3, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung
Nanette Teichmann
Fachanwalt für Familienrecht|3456Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 17.6 km Entfernung
Saliha Dilek Peter
Fachanwalt für Erbrecht|204Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 17.7 km Entfernung
Cornelia Freytag
Am Sedanplatz 2, 28757 Bremenin 18.7 km Entfernung
Holger Dittrich
Hauptstraße 8, 28844 Weyhein 19.0 km Entfernung
Jürgen Sander
Fachanwalt für Steuerrecht|204An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 19.0 km Entfernung
Thomas W. Polster
Fachanwalt für Erbrecht|6538Hauptstraße 15, 27412 Tarmstedt
in 19.3 km Entfernung
Ocka Niemann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Weizenkamp 1, 27367 Sottrum
in 28.4 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Erben mit Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Testament - der letzte Wille
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Lilienthal.
Wie fechtet man ein Testament an?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Das gesetzliche Erbe
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung
Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Erben der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Lilienthal liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Die Annahme seines Erbteils
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.

