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Den Rechtsanwalt für Erbrecht in Münster Süd-Ost bei Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Münster Süd-Ost Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Arend

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mauritzstraße 8, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Becker

Fachanwalt für Familienrecht
Schorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Bußkamp

Verspoel 12, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jochen Esser

Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jens Glaß

Fachanwalt für Strafrecht|204
Verspoel 12, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Goez

Verspoel 12, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Konrad Gödde

Fachanwalt für Erbrecht|204
Salzstraße 20, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Lutz Halbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Frauenstraße 31, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christiane Haversath

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephan Herlitzius

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dorit Högemann

Bült 13, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Meurer

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|204
Bergstraße 10, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ludger Muermans

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Nogossek

Münzstraße 36, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dierk Straeter

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spiekerhof 31, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kerstin Ullerich

Fachanwalt für Erbrecht
An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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André Weber

Am Stadtgraben 43, 48143 Münster
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Theodor Massine

Weseler Straße 253, 48151 Münster
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Heinrich Löer

Hafenweg 8, 48155 Münster
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anne Winkel

Warendorfer Straße 88, 48145 Münster
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katharina Kroll

Coerdeplatz 12, 48147 Münster
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Wolters

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
An der Germania Brauerei 4, 48159 Münster
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Esmeier

Fachanwalt für Steuerrecht
Wolbecker Windmühle 15a, 48167 Münster
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Maike Bader

Herrenstraße 12, 48308 Senden
in 14.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Brust

Dornekamp 10, 48308 Senden
in 14.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Günther Doebel

Saerbecker Straße 2 a, 48268 Greven
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Nick-Ibald

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Barkenstraße 27, 48268 Greven
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Renate Bartsch

Albersloher Straße 7, 48317 Drensteinfurt
in 18.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Erich Rump

Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Antje Thies

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Niederstockumer Weg 1 a, 48301 Nottuln
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Münster Süd-Ost
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht

Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Erben mit Erbvertrag

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Erben mit Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Münster Süd-Ost.

Das Testament kann angefochten werden

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Die Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.

Die gesetzliche Erbfolge

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Der Erbe 2. Ordnung

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Das Erbe der 3. Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Münster Süd-Ost.

In das Erbe einwilligen

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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