Anwalt für Erbrecht in Münster West auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Münster West Mandate annehmen

Theodor Massine
Weseler Straße 253, 48151 Münsterin 2.2 km Entfernung

Peter Becker
Fachanwalt für FamilienrechtSchorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Jochen Esser
Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münsterin 2.4 km Entfernung

Jens Glaß
Fachanwalt für Steuerrecht|204Verspoel 12, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Konrad Gödde
Fachanwalt für Erbrecht|204Salzstraße 20, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Lutz Halbach
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtFrauenstraße 31, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Christiane Haversath
Prinzipalmarkt 29, 48143 Münsterin 2.4 km Entfernung

Dorit Högemann
Bült 13, 48143 Münsterin 2.4 km Entfernung

Thomas Meurer
Fachanwalt für Erbrecht|204Bergstraße 10, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Ludger Muermans
Prinzipalmarkt 29, 48143 Münsterin 2.4 km Entfernung

Peter Nogossek
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Münzstraße 36, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Dierk Straeter
Fachanwalt für Gewerblichen RechtsschutzSpiekerhof 31, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

Kerstin Ullerich
Fachanwalt für ErbrechtAn der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 2.4 km Entfernung

André Weber
Am Stadtgraben 43, 48143 Münsterin 2.4 km Entfernung

Anne Winkel
Fachanwalt für Familienrecht|3456Warendorfer Straße 88, 48145 Münster
in 4.4 km Entfernung

Wolfgang Heinrich Löer
Hafenweg 8, 48155 Münsterin 4.7 km Entfernung

Rochus Schmitz
Wolbecker Straße 70, 48155 Münsterin 4.7 km Entfernung

Christoph Wolters
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtAn der Germania Brauerei 4, 48159 Münster
in 5.3 km Entfernung

Frank Esmeier
Fachanwalt für SteuerrechtWolbecker Windmühle 15a, 48167 Münster
in 10.5 km Entfernung

Maike Bader
Herrenstraße 12, 48308 Sendenin 13.3 km Entfernung

Christoph Brust
Dornekamp 10, 48308 Sendenin 13.3 km Entfernung

Detlev Dierkes
Steinstraße 28, 48291 Telgtein 13.4 km Entfernung

Günther Doebel
Saerbecker Straße 2 a, 48268 Grevenin 15.6 km Entfernung

Ulrike Nick-Ibald
Fachanwalt für Familienrecht|3456Barkenstraße 27, 48268 Greven
in 15.6 km Entfernung

Erich Rump
Daruper Straße 4, 48301 Nottulnin 16.7 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Der testamentarische Erbfall
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Ein Anwalt für Erbrecht in Münster West berät bei einem Erbfall.
Wer kann ein Testament anfechten?
Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Das gesetzliche Erbe
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt.
Der Erbe 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Erben der dritten Ordnung
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind. Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Anwalt für Erbrecht in Münster West.
Das Erbe annehmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe nicht annehmen
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.