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Anwaltssuche für Erbrecht in Niddatal

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Niddatal Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Simone Sostmann

Kaiserstraße 126, 61169 Friedberg (Hessen)
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Britta Johannsen

Homburger Straße 15, 61191 Rosbach
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bettina Dörner

Dunkerstraße 4, 61231 Bad Nauheim
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Fabienne Metz

Goethestraße 2, 61231 Bad Nauheim
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Meyer

Bahnhofsallee 2, 61231 Bad Nauheim
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Henisch

Frankfurter Straße 10, 61137 Schöneck
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maxi Pfeffer

Am Kirschenberg 69, 61239 Ober-Mörlen
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anne-Marie Skuqi

Fachanwalt für Familienrecht
Rohrwiesenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Theresa Absalon-Weissenberger

Windecker Straße 23, 61118 Bad Vilbel
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nicole Wagner

Frankfurter Straße 58, 61118 Bad Vilbel
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jochem Kuhn

Seedammweg 16, 61352 Bad Homburg
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bodo Hackemann

Taschnerstraße 5, 60388 Frankfurt am Main
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Eva-Maria Backmeister

Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerret Höher

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Friederike Keil

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Küchen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Meissner

Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburg
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timo Schweighöfer

Haingasse 22, 61348 Bad Homburg
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernhard Pfältzer

Kennedystraße 9, 63477 Maintal
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Philipp Wolfrum

Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofstraße 78, 63477 Maintal
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Herzog

Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Main
in 17.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Günther Steyer

Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Müller

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Färbgasse 6, 35510 Butzbach
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Max Schumacher

Saarstraße 2d, 61350 Bad Homburg
in 18.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Krueckemeyer

Saalstraße 20, 63667 Nidda
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Zwerenz

Bahnhofstraße 53, 63667 Nidda
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Miriam Böhmer-Bracchi

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Langendiebacher Straße 43-45, 63526 Erlensee
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Moritz Tilmann Wagner

Langendiebacher Straße 43-45, 63526 Erlensee
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Freydank

Vor der Kinzigbrücke 12, 63452 Hanau
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 19.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Niddatal
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht kurzgefasst

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Was ist ein Erbvertrag?

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Vererbung per Testament

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Niddatal, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Wie fechtet man ein Testament an?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Das gesetzliche Erbe

Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Der Erbe 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Der Erbe 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Das Erbe der 4. Ordnung

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Niddatal im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

Das Erbe annehmen

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Das Erbe ablehnen

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

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