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Anwälte für Erbrecht in Niedernhausen für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Niedernhausen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Judith Wagemans

Fachanwalt für Steuerrecht
Feldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 7.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Gelsheimer

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Wilhelminenstraße 1 A, 65193 Wiesbaden
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Platt

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Stenzel

Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Steffen Thüsing

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Zimmermann

Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernt Haarich

Schützenstraße 3, 65195 Wiesbaden
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Scherer

Aarstraße 1, 65195 Wiesbaden
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gota Biehler

Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Klemm

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Delia Reinders

Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ursula Weddig

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 11.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Fischer

Aarstraße 96, 65232 Taunusstein
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefanie Werder

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Weiherstraße 8, 65232 Taunusstein
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter S. Lampert

Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbaden
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank-Conny Kreker

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Niedernhausen
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Einen Erbvertrag schließen

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Vererbung per Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Niedernhausen zuverlässigen Rechtsrat.

Das Testament kann angefochten werden

Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Der gesetzliche Erbfall

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Erben der ersten Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Die Erben der zweiten Ordnung

Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Das Erbe der 3. Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Ein Erbrechtsanwalt in Niedernhausen liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.

Die Annahme seines Erbteils

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Das Erbe ablehnen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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