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Anwalt für Erbrecht in Nordwalde

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Nordwalde Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Günther Doebel

Saerbecker Straße 2 a, 48268 Greven
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Nick-Ibald

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Barkenstraße 27, 48268 Greven
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Fischer-Scherberich

Wilhelmstraße 35, 48282 Emsdetten
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Wolters

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
An der Germania Brauerei 4, 48159 Münster
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katharina Kroll

Coerdeplatz 12, 48147 Münster
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Oliver Arend

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mauritzstraße 8, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Becker

Fachanwalt für Familienrecht
Schorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Bußkamp

Verspoel 12, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jochen Esser

Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens Glaß

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Verspoel 12, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Goez

Verspoel 12, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Konrad Gödde

Fachanwalt für Erbrecht|204
Salzstraße 20, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Halbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Frauenstraße 31, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Haversath

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephan Herlitzius

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dorit Högemann

Bült 13, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Meurer

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Bergstraße 10, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ludger Muermans

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Nogossek

Münzstraße 36, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dierk Straeter

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spiekerhof 31, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kerstin Ullerich

Fachanwalt für Erbrecht
An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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André Weber

Am Stadtgraben 43, 48143 Münster
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernhelm Bonk

Im Rott 28, 48493 Wettringen
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anne Winkel

Warendorfer Straße 88, 48145 Münster
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Theodor Massine

Weseler Straße 253, 48151 Münster
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Erich Rump

Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Antje Thies

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Niederstockumer Weg 1 a, 48301 Nottuln
in 19.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Richard Dominicus

Münsterstraße 111, 48155 Münster
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Heinrich Löer

Hafenweg 8, 48155 Münster
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Nordwalde
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Vererbung per Testament

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Nordwalde.

Testamentsanfechtung

Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Die Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Das Gesetz und die Erbfolge

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Erben zweiter Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Nordwalde, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

Dem Erbe zustimmen

Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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