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Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Otterberg finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Otterberg Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Meister

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Ohnesorg

Eisenbahnstraße 4 a, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Rheinhardt

Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Scherer

Stiftsplatz 2, 67655 Kaiserslautern
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Madl

Benzinoring 9, 67657 Kaiserslautern
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anett Theobald

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bärbel Glas

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Wilhelm-Busch-Straße 20, 67661 Kaiserslautern
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rebekka Haase

Albersbacher Straße 1, 66879 Reichenbach-Steegen
in 13.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helga Pfaff-Militz

Kreuznacher Straße 9, 67806 Rockenhausen
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Otterberg
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Einen Erbvertrag schließen

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.

Erben mit Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Otterberg, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Die Anfechtung des Testaments

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Erben ohne Testament - gesetzliche Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Otterberg berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Das Erbe annehmen

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Das Erbe nicht annehmen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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