Finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Rellingen für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Rellingen Mandate annehmen
Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 2.7 km Entfernung
Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 2.7 km Entfernung
Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 2.7 km Entfernung
Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 2.7 km Entfernung
Renate Sykosch
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 2.7 km Entfernung
Marcus Zeidler
Bahnhofstraße 35, 25421 Pinnebergin 2.7 km Entfernung
Ute Walter
Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburgin 5.6 km Entfernung
Ingo Becker
Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburgin 5.8 km Entfernung
Stephanus Stöver
Glissmannweg 1, 22457 Hamburgin 5.8 km Entfernung
Mareike Berg
Stückweg 32, 22547 Hamburgin 6.6 km Entfernung
Gregor Jonas
Lüttkamp 62, 22547 Hamburgin 6.6 km Entfernung
Gerold Bischoff
Fachanwalt für Familienrecht|3456Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 7.6 km Entfernung
Nicole Groß
König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburgin 8.0 km Entfernung
Dietmar Doss
Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedtin 8.4 km Entfernung
Bernd Herbst
Ohechaussee 10, 22848 Norderstedtin 8.4 km Entfernung
Klaus-Thomas Krüger
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedtin 8.4 km Entfernung
Klaus Soth
Fachanwalt für ErbrechtOchsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 8.4 km Entfernung
J. Chr. Henning Baur
Hexentwiete 39, 22559 Hamburgin 8.9 km Entfernung
Carola Erdmann
Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburgin 9.5 km Entfernung
Jan Eggers
Fachanwalt für VerkehrsrechtBahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 10.0 km Entfernung
Karl-Heinz Schagen
Hoher Weg 3a, 22587 Hamburgin 10.3 km Entfernung
Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 10.6 km Entfernung
Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 10.6 km Entfernung
Kathrin-Elisabeth Commandeur
Stahltwiete 19a, 22761 Hamburgin 10.6 km Entfernung
Matthias J. Brinckman
Schulkamp 8a, 22609 Hamburgin 10.8 km Entfernung
Martina Tamm
Feldstraße 1, 22880 Wedelin 10.9 km Entfernung
Jürgen Nelsen
Osterstraße 157, 20255 Hamburgin 11.1 km Entfernung
Sigrid Haselsberger
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Schanzenberg 12, 22335 Hamburg
in 11.6 km Entfernung
Claudia Krüger
Emkendorfstraße 12, 22605 Hamburgin 11.7 km Entfernung
Per Olaf Krahnstöver
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 11.8 km Entfernung
Ernst Mayer
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 11.8 km Entfernung
Hilmar Wietzke
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 11.8 km Entfernung
Guido Schilling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 11.9 km Entfernung
Maike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtOsterstraße 116, 20259 Hamburg
in 12.0 km Entfernung
Christine Behling
Stresemannstraße 23, 22769 Hamburgin 12.0 km Entfernung
Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 12.3 km Entfernung
Andreas Hartrodt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Museumstraße 31, 22765 Hamburg
in 12.4 km Entfernung
Rolf Lautenschläger
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 12.4 km Entfernung
Arne Müthel
Friedensallee 25, 22765 Hamburgin 12.4 km Entfernung
Leonie Thierfelder
Holstenplatz 18, 22765 Hamburgin 12.4 km Entfernung
Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Der Erbvertrag
Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.
Das Testament – das Erbe
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Rellingen.
Wer kann ein Testament anfechten?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Die Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Der gesetzliche Erbfall
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Erben der ersten Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Der Erbe 2. Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Der Entzug des Pflichtteils
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Rellingen im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
Annahme des Erbes
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.