Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Reute
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Reute Mandate annehmen
Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrechtTheodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 4.3 km Entfernung
Jutta Heinke
Fachanwalt für FamilienrechtFranz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 4.3 km Entfernung
Gerhard Lochmann
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung
Markus Votteler
Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung
Ralph Ziegler
Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingenin 4.3 km Entfernung
Peter Schöllhorn
Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgauin 4.5 km Entfernung
Willi Göhler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 8.2 km Entfernung
Bernd Krumm
Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingenin 8.2 km Entfernung
Heiko Hasenohr
Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgauin 9.7 km Entfernung
Michael B. Frommherz
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 9.9 km Entfernung
Michael Thoma
Merklinstraße 11, 79183 Waldkirchin 9.9 km Entfernung
Dirk Simon
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung
Beate Winkler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung
Mirjam Fuchs
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung
Johannes Gröger
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung
Gerhard Holz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung
Matthias Jünemann
Fachanwalt für Erbrecht|204Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung
Andreas Kramer
Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung
Albert Köberle
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung
Sabine Laukenmann
Fachanwalt für FamilienrechtKaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 10.1 km Entfernung
Csaba Láng
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 10.1 km Entfernung
Dieter Wendel-Jany
Fachanwalt für VerkehrsrechtBasler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 10.3 km Entfernung
Walther Arnold
Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgauin 11.1 km Entfernung
Franz-Georg Blattmann
Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgauin 11.1 km Entfernung
Beate Kaspar-Plener
Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgauin 11.1 km Entfernung
Heike Lätsch
Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgauin 11.1 km Entfernung
Marco Peege
Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgauin 11.1 km Entfernung
Regina Schaaber
Fachanwalt für Familienrecht|3456Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 11.1 km Entfernung
Michael Zimmermann
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtUrachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 11.1 km Entfernung
Christian Lange
Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausenin 12.8 km Entfernung
Susanne Besendahl
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 12.9 km Entfernung
Volker Bingel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 12.9 km Entfernung
Elisabeth Hüllenkremer
Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgauin 12.9 km Entfernung
Dagmar Lingg
Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgauin 12.9 km Entfernung
Christian Räuchle
Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgauin 12.9 km Entfernung
Stephan Sattler
Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgauin 12.9 km Entfernung
Peter Schott
Fachanwalt für Familienrecht|204Hauptstraße 17, 79341 Kenzingen
in 13.2 km Entfernung
Egbert Greiwe
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 14.8 km Entfernung
Thomas Bergner
Fachanwalt für ArbeitsrechtFürstbischof-Galura-Straße 1, 79336 Herbolzheim
in 15.9 km Entfernung
Andreas Wegener
Großgasse 11, 79206 Breisach am Rheinin 18.8 km Entfernung
Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Der Erbvertrag
Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.
Testament - der letzte Wille
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Reute der sich bei Erbschaften auskennt.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.
Erben nach dem Gesetz
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Erben der ersten Ordnung
Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Erben zweiter Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Das Erbe der 3. Ordnung
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Reute.
Dem Erbe zustimmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

