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Rechtsanwalt für Erbrecht in Schwalbach am Taunus

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Schwalbach am Taunus Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Regine Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Buchner

Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Annegret Josten

Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Armin Knipfer

Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunus
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Arnim-M. Nicklas

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 3.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Marion Schuster

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 3.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Hildebrandt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nilufar Holder

Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Main
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Matthei

Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main
in 7.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Enrique Tortell

Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Henry Naporra

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kastanienstraße 3A, 65933 Frankfurt am Main
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Barbara Henrich

Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Jäkel

Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Daniela Rudolf

Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Main
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Eva-Maria Backmeister

Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerret Höher

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Friederike Keil

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Cornelia Küchen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Meissner

Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Timo Schweighöfer

Haingasse 22, 61348 Bad Homburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Judith Wagemans

Fachanwalt für Steuerrecht
Feldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Günther Steyer

Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Max Schumacher

Saarstraße 2d, 61350 Bad Homburg
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 10.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hermann Alter

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sybille-Bettina Franzmann-Haag

Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Orna Knoch

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Schwalbach am Taunus
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Der Erbvertrag

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.

Erben mit Testament

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Schwalbach am Taunus zuverlässigen Rechtsrat.

Wie fechtet man ein Testament an?

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Das gesetzliche Erbe

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Erben der ersten Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Schwalbach am Taunus.

Die Annahme seines Erbteils

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe ausschlagen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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