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Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Selb Mandate annehmen
Klaus Richter
Goethestraße 2, 95111 Rehauin 11.1 km Entfernung
Christiane Ilka Bang
Am Hummelberg 2, 08626 Adorf/Vogtl.in 18.7 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Der Erbvertrag
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Das Testament - das Erbe
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Selb zuverlässigen Rechtsrat.
Testamentsanfechtung
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?
Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.
Der gesetzliche Erbfall
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wer bekommt ein Pflichtteil?
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Selb.
Die Annahme seines Erbteils
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Das Erbe nicht annehmen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies muss unverzüglich erfolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

