Ihren Anwalt für Erbrecht in Stelle finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Stelle Mandate annehmen

Alexander Heydebreck
Fachenfelder Weg 138, 21220 Seevetalin 4.6 km Entfernung

Steffen Lang
Föhrenweg 14 a, 21220 Seevetalin 4.6 km Entfernung

Andreas M. Hartmann
Westpreussenweg 3 a, 21217 Seevetalin 6.0 km Entfernung

Hans-Jürgen Buhlert
Hilshain 20, 21079 Hamburgin 11.0 km Entfernung

Thomas Riebensahm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Veritaskai 2, 21079 Hamburg
in 11.0 km Entfernung

Ulrike Bauer-Hasslinger
Fachanwalt für FamilienrechtMarktstraße 11/13, 21423 Winsen (Luhe)
in 11.2 km Entfernung

Gudrun Kallus
Rathausstraße 40, 21423 Winsen (Luhe)in 11.2 km Entfernung

Michael Lammers
Rathausstraße 60, 21423 Winsen (Luhe)in 11.2 km Entfernung

Wiebke Leßniak
Beerentalweg 118, 21077 Hamburgin 11.6 km Entfernung

Hans-Axel Heuer
Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Karin Anna Lihs-Tepe
Kasernenstraße 12, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Peter Reinhold
Lüneburger Straße 41, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Florian Schuler
Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburgin 12.1 km Entfernung

Birgit-Susann Rochow-Ohl
Hauptstraße 50, 21266 Jesteburgin 12.4 km Entfernung

Hans-Joachim Berrer
Buchholzer Straße 6, 21271 Hanstedtin 13.1 km Entfernung

Katja Habermann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neuenfelder Straße 31, 21109 Hamburg
in 13.2 km Entfernung

Jan Dreser
Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburgin 14.0 km Entfernung

Kai Breuning
Fachanwalt für FamilienrechtErnst-Mantius-Straße 30, 21029 Hamburg
in 14.3 km Entfernung

Ira Franziska Vinnen
Fachanwalt für ErbrechtSachsentor 13, 21029 Hamburg
in 14.3 km Entfernung

Hans-Werner Abraham
Fachanwalt für Familienrecht|3456Breite Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
in 16.5 km Entfernung

Gundula Haefner
Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der Nordheidein 16.5 km Entfernung

Sabine Körner
Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburgin 17.5 km Entfernung

Helmut Schmitt
Bergstraße 8, 21465 Reinbekin 17.5 km Entfernung

Andreas Ackermann
Grimm 12, 20457 Hamburgin 18.2 km Entfernung

Michael Ivens
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung

Matthias Roy
Bei den Mühren 70, 20457 Hamburgin 18.2 km Entfernung

Kai Sudmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 18.2 km Entfernung

Arne Zons
Brandstwiete 4, 20457 Hamburgin 18.2 km Entfernung

Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 19.1 km Entfernung

Gabriele Schönbeck
Oher Weg 28 a, 21509 Glindein 19.4 km Entfernung

Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung

Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Ulrich Gerken
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung

Peter Hambach
Fischertwiete 2, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Claus-Henning Hollmann
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Michael Mitranic
Ballindamm 3, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Katrin Rosenberger
Hermannstraße 22, 20095 Hamburgin 19.7 km Entfernung

Beatrix A. Ruetten
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 19.7 km Entfernung
Das Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Der schriftliche letzte Wille
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Stelle zuverlässigen Rechtsrat.
Die Anfechtung des Testaments
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Erben nach dem Gesetz
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Erbe der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Erben zweiter Ordnung
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Stelle.
Dem Erbe zustimmen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Ein Erbe ausschlagen
Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.