Ihren Anwalt für Erbrecht in Teningen finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Teningen Mandate annehmen
Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrechtTheodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 3.1 km Entfernung
Jutta Heinke
Fachanwalt für FamilienrechtFranz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 3.1 km Entfernung
Gerhard Lochmann
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingenin 3.1 km Entfernung
Markus Votteler
Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingenin 3.1 km Entfernung
Ralph Ziegler
Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingenin 3.1 km Entfernung
Peter Schott
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 17, 79341 Kenzingen
in 8.5 km Entfernung
Peter Schöllhorn
Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgauin 9.2 km Entfernung
Willi Göhler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 9.4 km Entfernung
Bernd Krumm
Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingenin 9.4 km Entfernung
Thomas Bergner
Fachanwalt für ArbeitsrechtFürstbischof-Galura-Straße 1, 79336 Herbolzheim
in 11.1 km Entfernung
Michael B. Frommherz
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 11.4 km Entfernung
Michael Thoma
Merklinstraße 11, 79183 Waldkirchin 11.4 km Entfernung
Heiko Hasenohr
Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgauin 14.4 km Entfernung
Hans-Jörg Seibert
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538Kleiner Weilerberg 9, 77955 Ettenheim
in 14.6 km Entfernung
Dirk Simon
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 14.7 km Entfernung
Beate Winkler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 14.7 km Entfernung
Mirjam Fuchs
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgauin 14.9 km Entfernung
Johannes Gröger
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgauin 14.9 km Entfernung
Gerhard Holz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 14.9 km Entfernung
Matthias Jünemann
Fachanwalt für Erbrecht|204Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 14.9 km Entfernung
Andreas Kramer
Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgauin 14.9 km Entfernung
Albert Köberle
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 14.9 km Entfernung
Sabine Laukenmann
Fachanwalt für FamilienrechtKaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 14.9 km Entfernung
Csaba Láng
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 14.9 km Entfernung
Dieter Wendel-Jany
Fachanwalt für VerkehrsrechtBasler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 15.0 km Entfernung
Walther Arnold
Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgauin 15.9 km Entfernung
Franz-Georg Blattmann
Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgauin 15.9 km Entfernung
Beate Kaspar-Plener
Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgauin 15.9 km Entfernung
Heike Lätsch
Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgauin 15.9 km Entfernung
Marco Peege
Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgauin 15.9 km Entfernung
Regina Schaaber
Fachanwalt für Familienrecht|3456Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 15.9 km Entfernung
Michael Zimmermann
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtUrachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 15.9 km Entfernung
Christian Lange
Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausenin 17.6 km Entfernung
Susanne Besendahl
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 17.7 km Entfernung
Volker Bingel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 17.7 km Entfernung
Elisabeth Hüllenkremer
Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgauin 17.7 km Entfernung
Dagmar Lingg
Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgauin 17.7 km Entfernung
Christian Räuchle
Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgauin 17.7 km Entfernung
Stephan Sattler
Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgauin 17.7 km Entfernung
Egbert Greiwe
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 19.6 km Entfernung
Das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Erben mit Testament
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Teningen berät bei einem Erbfall.
Wer kann ein Testament anfechten?
Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Die Erbengemeinschaft
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.
Der gesetzliche Erbfall
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.
Erbe der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.
Erben der dritten Ordnung
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Teningen.
Die Annahme seines Erbteils
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe nicht annehmen
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

