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Anwalt für Erbrecht in Tiefenbach bei Passau

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Tiefenbach bei Passau Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Angela Beicken

Gablergasse 2, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Werner Hammerl

Theresienstraße 28, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anton Jungwirth

Gablergasse 2, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael W. Ketter

Bahnhofstraße 11, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cordula Schima

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wittgasse 9, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martina Spannbauer

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Nibelungenstraße 10, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva Würdinger-Brand

Fachanwalt für Familienrecht
Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 28, 94032 Passau
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Ammer

Vilsfeldstraße 18, 94474 Vilshofen an der Donau
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bert Högn

Gustav-Freytag-Weg 6, 94474 Vilshofen an der Donau
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefanie Fischer

Bayerwaldstraße 9, 94051 Hauzenberg
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alois Grubmüller

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rathausplatz 6, 94065 Waldkirchen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Tiefenbach bei Passau
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Erben mit Testament

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Tiefenbach bei Passau berät bei einem Erbfall.

Testamentsanfechtung

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Die Erbengemeinschaft

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Das gesetzliche Erbe

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Erbe der 1. Ordnung

Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Wer ist Erbe der vierten Ordnung?

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Tiefenbach bei Passau, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

Annahme des Erbes

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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