Finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Walluf für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Walluf Mandate annehmen
Wunibald Böhmer
Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbadenin 2.5 km Entfernung
Peter Reitz
Im Weingarten 51, 65201 Wiesbadenin 2.5 km Entfernung
Otto Schirmer
Rheingauer Straße 29, 65343 Eltville am Rheinin 3.2 km Entfernung
Andrea Uhlich
Fachanwalt für Erbrecht|6538Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
in 3.2 km Entfernung
Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 5.4 km Entfernung
Peter S. Lampert
Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbadenin 5.7 km Entfernung
Frank-Conny Kreker
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbadenin 6.0 km Entfernung
Astrid Häfner
Elisabeth-Schwarzhaupt-Straße 29, 55126 Mainzin 6.3 km Entfernung
Veronika Schäfer
Am Hohlbusch 1, 65388 Schlangenbadin 7.0 km Entfernung
Gota Biehler
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 7.2 km Entfernung
Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Delia Reinders
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Ursula Weddig
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbadenin 7.2 km Entfernung
Sabine Platt
Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbadenin 7.7 km Entfernung
Johannes Stenzel
Marktstraße 21, 65183 Wiesbadenin 7.7 km Entfernung
Steffen Thüsing
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 7.7 km Entfernung
Johannes Zimmermann
Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbadenin 7.7 km Entfernung
Leonie Lehrmann
Kleine Hohl 45, 55263 Ingelheim am Rheinin 7.8 km Entfernung
Bernt Haarich
Schützenstraße 3, 65195 Wiesbadenin 7.9 km Entfernung
Mathias Scherer
Aarstraße 1, 65195 Wiesbadenin 7.9 km Entfernung
Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 8.1 km Entfernung
Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 8.1 km Entfernung
Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 8.1 km Entfernung
Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 8.1 km Entfernung
Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 8.1 km Entfernung
Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 9.1 km Entfernung
Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 9.1 km Entfernung
Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 9.7 km Entfernung
Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 9.7 km Entfernung
Alice Vollmari
Fischtorplatz 22, 55116 Mainzin 9.7 km Entfernung
Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 9.7 km Entfernung
Alexandra Siedler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Leipziger Straße 5, 55218 Ingelheim am Rhein
in 10.0 km Entfernung
Martin Vogelsberger
Albert-Schweitzer-Straße 3, 55218 Ingelheim am Rheinin 10.0 km Entfernung
Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 10.0 km Entfernung
Überblick über das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Was ist ein Erbvertrag?
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Vererbung per Testament
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Walluf.
Wer kann ein Testament anfechten?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Der gesetzliche Erbfall
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Der Erbe 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Erben zweiter Ordnung
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Das Erbe der 4. Ordnung
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt oder oder Fachanwalt für Erbrecht in Walluf im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
In das Erbe einwilligen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

