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Anwalt für Erbrecht in Wehrheim

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Wehrheim Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Haubold

Obergasse 3, 61250 Usingen
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Kley

Obergasse 3, 61250 Usingen
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Max Schumacher

Saarstraße 2d, 61350 Bad Homburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anne-Marie Skuqi

Fachanwalt für Familienrecht
Rohrwiesenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Britta Johannsen

Homburger Straße 15, 61191 Rosbach
in 7.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva-Maria Backmeister

Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerret Höher

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friederike Keil

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Küchen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Meissner

Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timo Schweighöfer

Haingasse 22, 61348 Bad Homburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maxi Pfeffer

Am Kirschenberg 69, 61239 Ober-Mörlen
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jochem Kuhn

Seedammweg 16, 61352 Bad Homburg
in 10.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Simone Sostmann

Kaiserstraße 126, 61169 Friedberg (Hessen)
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bettina Dörner

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Dunkerstraße 4, 61231 Bad Nauheim
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Fabienne Metz

Goethestraße 2, 61231 Bad Nauheim
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Joachim Meyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bahnhofsallee 2, 61231 Bad Nauheim
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Mathias Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regine Brinkmann

Ernst-Moritz-Arndt-Straße 20, 61476 Kronberg im Taunus
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiko Hildebrandt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 15.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Müller

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Färbgasse 6, 35510 Butzbach
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 16.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Günther Steyer

Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Enrique Tortell

Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Theresa Absalon-Weissenberger

Windecker Straße 23, 61118 Bad Vilbel
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Wagner

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 58, 61118 Bad Vilbel
in 17.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Herzog

Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Main
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Buchner

Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunus
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annegret Josten

Eifelstraße 20, 65812 Bad Soden am Taunus
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Armin Knipfer

Am Carlusbaum 1 - 5, 65812 Bad Soden am Taunus
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnim-M. Nicklas

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 79, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 19.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marion Schuster

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Otto-Volger-Straße 5, 65843 Sulzbach (Taunus)
in 19.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Wehrheim
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Vererbung per Testament

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Wehrheim berät bei einem Erbfall.

Das Testament kann angefochten werden

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Die Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Das gesetzliche Erbe

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Erben der ersten Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Erben der dritten Ordnung

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Wehrheim liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.

Annahme des Erbes

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Kann man das Erbe ausschlagen?

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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