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Einen Anwalt für Erbrecht in Weingarten auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Weingarten Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Hermann

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Kantstraße 11, 67454 Haßloch
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helmut Hook

Hans-Böckler-Straße 65, 67454 Haßloch
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Bär

Fachanwalt für Familienrecht
Weinstraße 61, 67480 Edenkoben
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marcus Abele

Fachanwalt für Familienrecht
Weiße-Tor-Straße 9, 76661 Philippsburg
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Dengler

Fachanwalt für Steuerrecht
Karmeliterstraße 10, 67346 Speyer
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Krüger-Rauch

Binsfeld 173, 67346 Speyer
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Lüdemann

Fischmarkt 5, 67346 Speyer
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Reinhardt

Fachanwalt für Steuerrecht
Prinz-Luitpold-Straße 1, 67346 Speyer
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Edith Schwab

Gilgenstraße 23, 67346 Speyer
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bettina Wilking-Kuhnlein

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Hilgardstraße 7, 67346 Speyer
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Liebisch

Friedhofstraße 2, 67105 Schifferstadt
in 15.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Schliecker

Marstall 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicolai Danne

Stalbühlweg 1a, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan-Ole Ewert

Fachanwalt für Erbrecht|3456
Kramstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anabel Hieb

Rheinstraße 30, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Raffael Kornmann

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Rheinstraße 30, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Britta Pfirrmann-Lehnert

Fachanwalt für Erbrecht|3456
Rheinstraße 30, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Otto H. Rocker

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Lise-Meitner-Straße 18, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Olaf Schermann

Max-Planck-Straße 6, 76829 Landau in der Pfalz
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Roland Foos

Gartenstraße 8, 76872 Winden
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Norbert Listl

Mühlweg 5, 67117 Limburgerhof
in 19.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Weingarten
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Erben mit Erbvertrag

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Nicht so bei einem Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Der testamentarische Erbfall

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Weingarten, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Die gesetzliche Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Erben zweiter Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Weingarten.

In das Erbe einwilligen

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Das Erbe nicht annehmen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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