Einen Anwalt für Erbrecht in Weingarten in Baden finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Weingarten in Baden Mandate annehmen
Klaus Bock
Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhein 3.1 km Entfernung
Anselm Joachim Marius Schmidt
Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhein 5.2 km Entfernung
Katrin Henß
Fachanwalt für Erbrecht|3456Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhe
in 7.6 km Entfernung
Martin Kimmig
Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhein 7.6 km Entfernung
Ursula Meerpohl
Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhein 7.6 km Entfernung
Angelika Schuhmacher
Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhein 7.6 km Entfernung
Maria Brandes
Heinrich-Böll-Straße 2, 76646 Bruchsalin 8.2 km Entfernung
Dorothea Müller-Christmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Amalienstraße 8, 76646 Bruchsal
in 8.2 km Entfernung
Ulrich Pierro
Schönbornstraße 21, 76646 Bruchsalin 8.2 km Entfernung
Hans Ribstein
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Reserveweg 4, 76646 Bruchsal
in 8.2 km Entfernung
Brigitte Wedler
Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhein 8.6 km Entfernung
Heidrun Kirchgeßner
Fachanwalt für FamilienrechtIn den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 9.7 km Entfernung
Alexander Doll
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhein 10.7 km Entfernung
Christine Maria Grüneisen
Baischstraße 5, 76133 Karlsruhein 10.7 km Entfernung
Ingra Eva Herrmann
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtBeethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 10.7 km Entfernung
Henner Kahlert
Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhein 10.7 km Entfernung
Erika Ortmanns-Müller
Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhein 10.7 km Entfernung
Marc Schnurbusch
Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhein 10.7 km Entfernung
Daniel Sprafke
Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhein 10.7 km Entfernung
Jutta Uchmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 10.7 km Entfernung
Patricia Wischnack
Fachanwalt für FamilienrechtStephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 10.7 km Entfernung
Rainer Schneider
Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingenin 11.2 km Entfernung
Meike Rastätter
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 12.1 km Entfernung
Michaela Kistner-Burger
Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhein 12.2 km Entfernung
Günter Foos
Fachanwalt für SteuerrechtKeplerweg 3, 75015 Bretten
in 12.7 km Entfernung
Nicolai Funk
Fachanwalt für Erbrecht|204Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 13.5 km Entfernung
Achim Hesse
Fachanwalt für SteuerrechtKalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 13.5 km Entfernung
Jürgen Kowalczyk
Bachstraße 49, 76185 Karlsruhein 13.5 km Entfernung
Graziella Rossello
Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhein 13.5 km Entfernung
Reinhard Link
Marktplatz 5, 76337 Waldbronnin 13.9 km Entfernung
Elke Gunter
Belchenstraße 54, 76275 Ettlingenin 14.9 km Entfernung
Sonja Hornung
Goethestraße 15, 76275 Ettlingenin 14.9 km Entfernung
Claudia Lunz
Linienring 22, 76275 Ettlingenin 14.9 km Entfernung
Günter Auch
Fachanwalt für Versicherungsrecht|3456Dr.-Becher-Straße 17, 76703 Kraichtal
in 16.1 km Entfernung
Gallus Lamprecht
Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheimin 18.4 km Entfernung
Marcel Alexander Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Kühgrunddamm 3, 76744 Wörth am Rhein
in 33.1 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Was ist ein Erbvertrag?
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Der testamentarische Erbfall
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Weingarten in Baden zuverlässigen Rechtsrat.
Die Anfechtung des Testaments
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.
Erben ohne Testament - gesetzliche Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Erbe der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Weingarten in Baden berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Annahme des Erbes
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe ablehnen
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

