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Ihren Anwalt für Erbrecht in Wiesbaden Mitte-Biebrich finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Wiesbaden Mitte-Biebrich Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Platt

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 0.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Stenzel

Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden
in 0.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Steffen Thüsing

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 0.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Zimmermann

Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden
in 0.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gota Biehler

Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Klemm

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Delia Reinders

Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Weddig

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 0.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 1.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter S. Lampert

Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbaden
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank-Conny Kreker

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Petra Gelsheimer

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Wilhelminenstraße 1 A, 65193 Wiesbaden
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernt Haarich

Schützenstraße 3, 65195 Wiesbaden
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Mathias Scherer

Aarstraße 1, 65195 Wiesbaden
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tomas Boennecken

Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wunibald Böhmer

Söhnleinstraße 17, 65201 Wiesbaden
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Reitz

Im Weingarten 51, 65201 Wiesbaden
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Fischer

Aarstraße 96, 65232 Taunusstein
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stefanie Werder

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Weiherstraße 8, 65232 Taunusstein
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwalt für Familienrecht
Rheinstraße 105, 55116 Mainz
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Voigt

Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alice Vollmari

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Zinndorf

Große Bleiche 17-23, 55116 Mainz
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Veronika Schäfer

Am Hohlbusch 1, 65388 Schlangenbad
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Otto Schirmer

Rheingauer Straße 29, 65343 Eltville am Rhein
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Uhlich

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Schwalbacher Straße 33, 65343 Eltville am Rhein
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Zillien

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 10.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Wiesbaden Mitte-Biebrich
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Erben mit Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Wiesbaden Mitte-Biebrich berät bei einem Erbfall.

Das Testament kann angefochten werden

Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

Der Entzug des Pflichtteils

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt oder oder Fachanwalt für Erbrecht in Wiesbaden Mitte-Biebrich im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

Annahme des Erbes

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe ausschlagen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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