Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Worpswede finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Worpswede Mandate annehmen
Roland Heinrich Rhode
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 9.1 km Entfernung
Almuth Wagner
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 9.1 km Entfernung
Reinhard Wagner
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeckin 9.1 km Entfernung
Esther Schönewald
Nernststraße 4, 28357 Bremenin 11.7 km Entfernung
Thomas W. Polster
Fachanwalt für Erbrecht|6538Hauptstraße 15, 27412 Tarmstedt
in 13.0 km Entfernung
Jens-Ulrich Lenski
Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremenin 13.9 km Entfernung
Maren Wilhelm
Leher Heerstraße 25, 28359 Bremenin 13.9 km Entfernung
Jan Richard Großmann
Parkallee 28, 28209 Bremenin 16.0 km Entfernung
Dieter Antonius Beine
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 16.0 km Entfernung
Denise Fromme
Fachanwalt für FamilienrechtHemmstraße 165, 28215 Bremen
in 16.0 km Entfernung
Nicole Gronemeyer
Hemmstraße 165, 28215 Bremenin 16.0 km Entfernung
Lothar Köhler
Fachanwalt für ErbrechtAm Raderberg 1, 28717 Bremen
in 16.2 km Entfernung
Arnd Hochhuth
Orleansstraße 21, 28211 Bremenin 16.3 km Entfernung
Catharina Lessing
Vionvillestraße 20, 28211 Bremenin 16.3 km Entfernung
Katja Arend-Holzkämper
Altenwall 20, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Gerhard Bunn
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Wall 190, 28195 Bremen
in 17.2 km Entfernung
Peter Eckert
Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Joachim Einem
Am Wall 199, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Frank Friedeberg
Schlachte 21, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Wolfgang Hirt
Am Wall 190, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Alexander Jamnig
Obernstraße 39-43, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Magdalene Specht
Fachanwalt für Familienrecht|6538Altenwall 9, 28195 Bremen
in 17.2 km Entfernung
Cornelia Swital
Faulenstraße 65, 28195 Bremenin 17.2 km Entfernung
Dieter Witkabel
Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremenin 17.9 km Entfernung
Rolf Meer
Sedanstraße 68, 28201 Bremenin 19.0 km Entfernung
Hans-Joachim Blohme
Unter den Eichen 12, 28876 Oytenin 19.2 km Entfernung
Rüdiger Schulz
Fachanwalt für ErbrechtHindenburgstraße 41, 27442 Gnarrenburg
in 19.3 km Entfernung
Cornelia Freytag
Am Sedanplatz 2, 28757 Bremenin 19.8 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.
Der Erbvertrag
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Vererbung per Testament
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kontaktieren Sie einen Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Worpswede, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Testamentsanfechtung
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Die gesetzliche Erbfolge
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Erbe der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Der Erbe 2. Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Es gibt auch Erben der 4. Ordnung
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Worpswede berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Das Erbe annehmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

