Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Strafrecht in Poing
Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Poing Mandate annehmen

Claudia Christine Böhm
Böcklhofweg 39, 85540 Haarin 8.8 km Entfernung

Manuel Lüdtke
Cosimastraße 2, 81927 Münchenin 12.4 km Entfernung

Christoph Unrath
Leuchtenbergring 3, 81677 Münchenin 13.6 km Entfernung

Sieglinde Buchner-Hohner
Fachanwalt für StrafrechtHornsteinstraße 2, 81679 München
in 15.1 km Entfernung

Claudia Wüllrich
Zeppelinstraße 73, 81669 Münchenin 16.1 km Entfernung

Marian Heidinger
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtPrinzregentenstraße 48, 80538 München
in 16.4 km Entfernung

Bernhard Knies
Fachanwalt für Urheber- und MedienrechtWidenmayerstraße 34, 80538 München
in 16.4 km Entfernung

Isabella Komm
Fachanwalt für Strafrecht|6538Stuttgarter Straße 2, 80807 München
in 16.5 km Entfernung

Ruben Doneleit
Maximilianstraße 35, 80539 Münchenin 16.9 km Entfernung

Noucha Nouriani
Maximilianstraße 29, 80539 Münchenin 16.9 km Entfernung

Heinrich Figge
Ainmillerstraße 28, 80801 Münchenin 17.0 km Entfernung

Jakob Martin
Schlierseestraße 73, 81539 Münchenin 17.6 km Entfernung

Peter Weitzdörfer
Tegernseer Landstraße 135, 81539 Münchenin 17.6 km Entfernung

Barbara Kaniuka
Bauerstraße 22, 80796 Münchenin 17.6 km Entfernung

Andreas Martin
Fachanwalt für Strafrecht|204Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding
in 17.7 km Entfernung

Antje Brandes
Fachanwalt für StrafrechtSonnenstraße 27, 80331 München
in 17.8 km Entfernung

Annette Stetten
Fachanwalt für StrafrechtAltheimer Eck 13/II, 80331 München
in 17.8 km Entfernung

Silke Beinroth
Sophienstraße 1, 80333 Münchenin 17.9 km Entfernung

Claudia Maria Gruber
Theatinerstraße 11, 80333 Münchenin 17.9 km Entfernung

Albrecht Göring
Fachanwalt für Strafrecht|6538Maximiliansplatz 17/I, 80333 München
in 17.9 km Entfernung

Susanne Hartlage
Fachanwalt für StrafrechtSophienstraße 1, 80333 München
in 17.9 km Entfernung

Annette Rosskopf
Theatinerstraße 44, 80333 Münchenin 17.9 km Entfernung

Carolin Schaal
Fachanwalt für Strafrecht|6538Sophienstraße 1, 80333 München
in 17.9 km Entfernung

Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht|6538Heßstraße 90, 80797 München
in 18.5 km Entfernung

Maximilian Richter
Fachanwalt für Strafrecht|7214Rotbuchenstraße 1, 81547 München
in 18.7 km Entfernung

Ingrid Babic
Fachanwalt für Strafrecht|6538Nymphenburger Straße 20, 80335 München
in 18.9 km Entfernung

Alexander Betz
Nymphenburger Straße 3 (Rückgebäude), 80335 Münchenin 18.9 km Entfernung

Volker Dembski
Nymphenburger Straße 17, 80335 Münchenin 18.9 km Entfernung

Patrick Ottmann
Fachanwalt für StrafrechtNymphenburger Straße 25, 80335 München
in 18.9 km Entfernung

Christian Finke
Fachanwalt für StrafrechtPettenkoferstraße 10a, 80336 München
in 19.0 km Entfernung

Stefan Korn
Pettenkoferstraße 24, 80336 Münchenin 19.0 km Entfernung

Klaus Stadler
Zenettistraße 7, 80337 Münchenin 19.1 km Entfernung
Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht
Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Ordnungswidrigkeiten sind als leichte Gesetzesverstöße (ohne kriminellen Inhalt) zu sehen. Sie gehören somit nicht zum Strafrecht und werden lediglich mit einer Geldbuße geahndet. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Poing
Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.
Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.
Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel
Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Unter Umgang ist die Herstellung, Ein- und/oder Ausfuhr, das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang, also das Herstellen, Vertreiben oder auch schon der Besitz einer „nicht geringen Menge“ dieser Betäubungsmittel ist in Deutschland verboten. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Sieht ein Arzt die Indikation gegeben und gibt es keine andere Alternative, so ist der Arzt berechtigt ein BtM-Rezept auszustellen und ermächtigt damit gleichzeitig den Patienten dieses Mittel zu konsumieren. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Poing auf.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Und nicht nur die Straßenverkehrsordnung würde missachtet, auch gegen das Betäubungsmittelgesetz würde verstoßen und es wäre mit einem Strafverfahren zu rechnen. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.
Körperverletzung – Das müssen Sie wissen
Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine einfache und fahrlässige Körperverletzung verjährt im strafrechtlichen Sinne nach fünf Jahren. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Kostenlos wird in einigen Fällen über das Gericht auch ein sogenannter Opferanwalt ermöglicht. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.
Jugendstrafrecht – Für wen?
Ladendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Was ist Betrug?
Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.