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Fachanwalt Bankrecht/Kapitalmarktrecht

Der Fachanwalt für Bankrecht/Kapitalmarktrecht: Qualifikation und Aufgabenfelder

Gute Anwälte lieben ihren Job. Noch bessere Anwälte lieben ihren Job so sehr, dass sie sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren, das ihnen besonders liegt und in dem sie erfolgreich sind. Wenn sie in ihrem Spezialgebiet dann noch besondere theoretische Kenntnisse nachweisen (durch eine Prüfung) und eingehende praktische Erfahrungen besitzen (z.B. eine große Anzahl bearbeiteter Fälle in ihrem Spezialgebiet), kann ihnen die Anwaltskammer den Titel "Fachanwalt" verleihen. Der Fachanwaltstitel im Bankrecht/Kapitalmarktrecht ist einer von 21 möglichen Fachanwaltstiteln, die besonders spezialisierte Anwälte heute führen dürfen. Bank- und Kapitalmarktrecht sind zwei Rechtsgebiete zusammengefasst, die in einer engen Beziehung zu einander stehen:
  • Das Bankrecht deckt Rechtsfragen rund um Kreditgeschäfte, Kreditkarten, Schecks, Einlagengeschäfte, Zahlungsverkehr, Bankenverträge etc. ab.
  • Im Kapitalmarktrecht ist in erster Linie der Wertpapierhandel geregelt, also Erwerb und Verkauf von Aktien und anderen marktgängigen Papieren.
Beide Rechtsgebeten beherrscht der Fachanwalt für Bankrecht/Kapitalmarktrecht gleichermaßen gut.

Jeder Bürger hat mit dem Bankrecht zu tun, wenn er ein Konto hat

Das Bankrecht betrifft so gut wie jeden Bürger - spätestens ab der Eröffnung eines Girokontos, über das heute nahezu alle Zahlungsflüsse abgewickelt werden. Auch wenn in der Regel alles Abwicklungen korrekt laufen, kann es Ärger geben: Überweisungen schlagen fehl, auf dem Auszug finden sich unrichtige Belastungen, Ihre EC-Karte wurde gestohlen und missbräuchlich verwendet, beim Online-Banking sind Sie trotz Antiviren-Software Opfer von Phishing-Betrügern geworden. Wer haftet in diesen Fällen - Sie oder die Bank? Oder welche Rechte haben Sie beim Abschluss von Kreditverträgen bzw. wie lange nach Vertragsabschluss können Sie einen Kreditvertrag widerrufen? Für alle diese Angelegenheiten ist das Bankrecht zuständig, das die Rechtsbeziehungen von Banken zu ihren Kunden regelt. Klar, dass ein Fachanwalt für Bankrecht/Kapitalmarkrecht hier Ihre Fragen beantworten und ihnen kompetent helfen kann.

Das Kapitalmarktrecht betrifft alle Anleger am Kapitalmarkt, institutionelle wie private

Das Kapitalmarktrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten aller Teilnehmer am Finanzmarkt: große und kleine Anleger, Anlageberater und Vermittler, Fonds, usw. Mit der Liberalisierung / Deregulierung der Finanzmärkte Anfang der 2000er wurde der Spielraum für die Einführung neuer Finanzinstrumente geschaffen. Damit kamen zahlreiche spekulative und hoch riskante Papiere in Umlauf. Neue "kreative" Finanzprodukte wurden an Bankkunden verkauft, deren Risiken nicht einmal ihre Verkäufer verstanden. Den Banken boten sich ungeahnte Umsatz- und Wachstumschancen; Tausende von Bankkunden wurden kauften sich in wundersame Gelegenheiten der Geldvermehrung ein, über die Risiken solcher Anlagen wurden sie unzureichend oder gar nicht informiert.

Die Folgen riskanter Anlagestrategien

Viele der hoch gepriesenen Geldanlagen waren reine Flops; zahllose Investoren, die am Boom teilhaben wollten, wurden geschädigt, viele Kleinanleger um ihr Erspartes gebracht. Nach diesen Ereignissen sahen sich (und sehen sich immer noch) Banken, Anlageberater und Anlagegesellschaften einer Welle von Schadenersatzprozessen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber. Denn nach dem Kapitalmarktrecht besteht für Vermittler und Verkäufer eine Aufklärungspflicht nicht nur über die Risiken der Geldanlage sondern auch über die (Vermittlungs-) Provision und die Möglichkeiten der Rückvergütung. Seit 2010 ist zudem ein Beratungsprotokoll verpflichtend, in dem die wesentlichen Eckpunkte des Beratungsgespräches dokumentiert werden. Kommt der Anlageberater / Verkäufer diesen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, hat der kompetente Fachanwalt für Bankrecht / Kapitalmarktrecht einen guten Ansatzpunkt für eine Schadenersatzklage - und damit auch die Möglichkeit, das verlorene Kapital zurück zu gewinnen. Bei uns finden Sie einen Fachanwalt für Bankrecht/Kapitalmarktrecht, der sein Handwerk versteht und Sie kompetent berät.


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