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Fachanwalt Urheberrecht/Medienrecht Die Fachanwaltschaft Urheberrecht / Medienrecht fasst zwei Rechtsgebiete sinnvoll zusammen, die im Alltag unserer Informationsgesellschaft zahlreiche Berührungspunkte haben. Ein großer Teil der medialen Aktivitäten spielt sich heute im Internet ab. Dort findet sowohl das Urheberrecht Anwendung (beim Schutz der eigenen kreativen Arbeit - nicht jeder darf einfach nutzen, was ein anderer erdacht oder erarbeitet hat) als auch das Medienrecht (was darf man / was darf man nicht in der Öffentlichkeit über eine Privatperson / ein Unternehmen sagen oder schreiben?).

Der Fachanwalt für Urheberrecht / Medienrecht ist ein Spezialist

Der Fachanwalt für Urheberrecht / Medienrecht kennt die Grenzen beider Rechtsgebiete aber auch die wichtigen Freiheiten, die sie gewähren. Es ist sein Job, seine Mandanten gegen Rechtsverletzungen zu verteidigen bzw. einzuschreiten, wenn sie in ihrem Recht auf Veröffentlichungs- oder Meinungsfreiheit beschnitten werden. Um den Titel Fachanwalt führen zu dürfen, muss ein Anwalt in der Regel besondere theoretische Kenntnisse nachweisen (in der Regel durch eine Prüfung), eingehende praktische Erfahrungen besitzen und sich ständig auf dem Laufenden halten. Ein Fachanwalt ist also ein ausgewiesener Spezialist in seinem Fachgebiet.

Das Urheberrecht schützt Werke

Wer als Künstler oder Kreativer sein Geld verdient, kann nicht zulassen, dass seine Grafiken, Bilder, Texte, Fotografien, Videos / Filme, Designs, Webseiten etc. einfach von beliebigen anderen Menschen kopiert und (kommerziell) genutzt werden. Er hat schließlich investiert; seine Werke und Erzeugnisse sind sein Kapital und er lebt von den Verwertungsrechten. Das Urheberrecht schützt seine Arbeit; nicht jeder beliebige Dritte darf das, was der Urheber erdacht hat, einfach kopieren und für eigene Zwecke nutzen. Mit der Einwilligung des Urhebers (in der Regel des Künstlers oder Kreativen) dürfen Dritte seine Werke und Erzeugnisse nutzen - auch kommerziell. Freiheiten und Grenzen dieser Nutzung werden in einem Vertrag zwischen Urheber und Nutzer festgelegt. Diese Verträge sollten präzise und unmissverständlich formuliert sein - am besten von einem Fachanwalt für Urheberrecht / Medienrecht.

Wer die Werke anderer nutzt, muss wissen wie

Als Nutzer hält man sich besser an Verträge und Lizenzvereinbarungen. Ein Foto, dessen Nutzungsrechte explizit für einen Einsatz in einer Printbroschüre gekauft wurden, darf mit ziemlicher Sicherheit nicht auch noch im Web eingesetzt werden. Bei einer solchen eigenmächtigen Erweiterung des Nutzungsumfanges können Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung oder sogar Schadenersatz die Folge sein. Inzwischen ist - leider - das Versenden von (Serien-)Abmahnungen zu einem Geschäftsmodell unter Anwälten geworden. Wenn Sie eine Abmahnung / strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung erhalten (sehr beliebt ist das Filesharing), geben Sie nicht gleich klein bei. Unterlassungserklärungen sind meist begleitet von der Androhung abstrus hoher Schadenersatz-Summen und entsprechendem juristischem Getöse. Dabei kann ein Verstoß schnell und völlig unabsichtlich geschehen sein. Oft es auch nicht klar, ob überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt. Ihr erster Gang sollte daher zu einem Fachanwalt für Urheberrecht / Medienrecht sein.

Das Medienrecht schützt die Persönlichkeitsrechte

Weder in einer Zeitung, noch im Radio, noch im Internet darf jemand über Sie sagen, was er gerade möchte. Zwar leben wir in einem System, das eine weitgehende Presse- und Veröffentlichungsfreiheit vorsieht. Aber eine Privatperson oder ein Unternehmen muss sich unwahre Behauptungen, Schmähungen oder rufschädigende Veröffentlichungen nicht gefallen lassen. Es gibt klare Grenzen - auch wenn in den Sozialen Medien Verbalinjurien und Mobbing an der Tagesordnung sind. Diese Grenzen liegen dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt oder nachweislich Unwahrheiten verbreitet werden.

Ihre Daten gehören Ihnen - und niemandem sonst

Nicht nur allzu derbe verbale Äußerungen können gegen die Paragraphen des Medienrechts verstoßen. Alles, was (in Ihrem Namen) unerwünscht über Sie veröffentlicht wird, kann ein medienrechtliches Problem darstellen. Auch Fotos, die Sie in ungünstigen Situationen zeigen, verletzen möglicherweise Ihre Persönlichkeitsrechte. Dann können Sie sich gegen ihre Veröffentlichung zur Wehr setzen. Ein neues, rasant zunehmendes Problem ist der Identitätsdiebstahl. Betrüger verwenden Ihre persönlichen Daten um Geschäfte abzuschließen, illegalen Handel zu treiben, Konten zu eröffnen, hochwertige Güter einzukaufen und sie nicht zu bezahlen, usw. Die kriminelle Phantasie kennt hier keine Grenzen - leider werden persönliche Daten nur allzu leicht im Internet preisgegeben. Die drastische Folge ist, dass auf diese Weise komplette Leben zerstört werden können. Als Betroffene(r) müssen Sie mühsam wieder aufräumen, was die Betrüger in Ihrem Namen angerichtet haben, vom falschen Schufa-Eintrag bis zum Fake-Account bei Facebook. Kontaktieren Sie schon bei den ersten Anzeichen eines Identitätsdiebstahles einen Fachanwalt für Urheberrecht / Medienrecht. Der kennt wirkungsvolle Gegenmaßnahmen und weiß auch, wann und ob es sinnvoll ist, die Polizei einzuschalten. Ebenfalls zum Medienrecht - und damit zum Spezialgebiet des Fachanwaltes für Urheberrecht / Medienrecht zählen das Presse- und Verlagsrecht sowie das Telekommunikationsrecht. Wenn Sie ein medienrechtliches oder urheberrechtliches Problem haben, wenden Sie umgehend an einen Fachanwalt für Urheberrecht / Medienrecht. Bei uns finden Sie einen direkt in Ihrer Nähe.


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