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Fachanwalt Steuerrecht

Das Steuerrecht tangiert viele andere Rechtsgebiete

Das Steuerrecht ist eine hoch komplexe Materie, die andere Rechtsgebiete in vielen Bereichen berührt und daher, neben intensiven fachlichen Kenntnissen, juristischen Überblick erfordert. Die Steuergesetzgebung ändert sich häufig. Wer hier auf dem Laufenden bleiben will, muss sich unausgesetzt fortbilden. Fachanwälte für Steuerrecht sind häufig in reinen (Steuerrechts-)Kanzleien tätig, die ausschließlich steuerrechtliche Mandate annehmen. Hier arbeiten sie unter anderem mit Steuerberatern zusammen, und so können sich Steuer- und Rechtberatung wertvoll ergänzen.

Nicht jeder Bürger muss Steuern zahlen

Steuern entrichten müssen alle Bürger, die vom Gesetz als hinreichend leistungsfähig angesehen werden. Für sie gilt die so genannte Steuerpflicht - die Pflicht, Abgaben als Geldleistung an den Staat zu zahlen, der dieses Geld zur Finanzierung des Gemeinwesens einsetzt. Die Steuerlast, die ein Einzelner tragen muss, soll sich an seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit orientieren. Wer viel einnimmt, soll also auch höhere Steuern zahlen. Wer andererseits seiner Steuerpflicht nicht nachkommt (oder nicht steuerehrlich handelt), kann mit hohen Strafen belegt werden - so hoch, dass sie bisweilen Erstaunen auslösen. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuern landen in unterschiedlichen Töpfen

Im Steuerlabyrinth verläuft man sich leicht - was passiert eigentlich mit den Steuern, die Sie zahlen? Alle (Gemeinschafts-)Steuern fließen zunächst in einen Topf. Von dort werden sie nach einem festgelegten Schlüssel verteilt - auf Kommunen, Länder und den Bund. Bestimmte Steuern werden nicht umverteilt: Bei den Kommunen verbleibt z.B. die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer usw., bei den Ländern die Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vermögensteuer (und weitere) und beim Bund die Verbrauchssteuern, Zölle etc.

Die Zwickmühle des Steuerbürgers

Auf der einen Seite steht der Bürger der staatlichen Steuerstrenge gegenüber, auf der anderen Seite findet er ein komplexes undurchschaubares Rechtsgebiet vor, das mit dem Laienverstand eines Normalsterblichen kaum zu erfassen ist. Was ist mit den Rechten des Bürgers? Die besitzt er zwar durchaus. Denn das Steuergesetz sichert ihm einen gewissen Gestaltungsspielraum in Sachen Steuer zu, den er ausschöpfen dürfte - wenn er ihn nur verstünde. Aber ohne umfassende eigenen Kenntnisse bzw. die kompetente Hilfe eines Fachmannes ist das kaum möglich.

Steuerrecht - wenn Sie nicht Bescheid wissen, kann das leicht ins Auge gehen

In die Mühle kommen Sie schnell - und ohne es zu wollen. Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde. Wenn Sie dies nicht unverzüglich anzeigen (auch bei geringem Wert) und damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer einleiten, machen Sie sich strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Noch ein paar Grade komplexer wird es, wenn es um Ihr eigenes Geschäft geht: Das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an oder sie wollen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, weil der in Ihren Augen nicht stimmt. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, das richtig anzupacken. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Sie reicht von der Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit bis hin zur Freiheitsstrafe - evtl. zur Bewährung bei leichten bis mehrjährig bei schweren Vergehen. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten. Lassen Sie sich am besten gleich von einem Fachmann beraten. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Fachanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!


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