Kein Aufteilungsschutz bei Kündigung im „Zweifamilien-Reihenhaus“

BGH, Urteil zum Aufteilungsschutz bei Kündigung im „Zweifamilien-Reihenhaus“ vom 23.06.2010 – VIII ZR 325/09
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Der Vermieter erhält mit seiner Kündigung vor dem BGH Recht. Zwar finden entge-gen ihrem ausdrücklichen Wortlaut die Regelungen der §§ 577 ff. BGB nicht nur bei der Aufteilung im Wohnungseigentum, sondern – wegen der vergleichbaren Interessenlage – auch bei eine Realteilung entsprechend Anwendung.
Dem Eigentümer eines Reihenhauses steht aber das erleichterte Kündigungsrecht gemäß § 573 a BGB zu. Eine Ausdehnung des Schutzes des Mieters auf diese Tat-bestände lehnt der BGH ab.
von Renate Winter
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