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Kategorie: Anwalt Erbrecht , 21.04.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1758 mal gelesen)

8 Gründe, warum Sie ein Erbe ausschlagen sollten!

junge Frau hält abwehrend die Hände vor sich - Unterlassung junge Frau hält abwehrend die Hände vor sich - Unterlassung © freepik-mko

Vermögen oder Schulden? Für Erben besteht eine große Unsicherheit, wenn sie nicht wissen, was sie mit der Annahme einer Erbschaft erwartet. Wie geht man bei einem unklaren Erbfall am besten vor? In welchen Fällen sollten Erben unbedingt eine Erbschaft ausschlagen? Wie viel Zeit hat man für die Entscheidung, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Kann die Haftung eines Erbens auf den Nachlass beschränkt werden? Und in welchen Fällen können Erben die Annahme einer Erbschaft anfechten?

Wie geht man bei einer unklaren Erbschaft vor?


Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Dazu empfiehlt es sich Einsicht in Kontoauszüge und Vertragsunterlagen des Erblassers zu nehmen. Es sollten dabei etwa geklärt werden, ob Unfall- /Lebensversicherungen, die mit dem Tod fällig werden, bestehen. Ob es Ansprüche gegen eine private Sterbegeldversicherung gibt. Aber auch: Welche Verbindlichkeiten bestehen? Bestehen private Kredite? Gibt es aktuelle Schuldner des Erblassers?

In welchen Fällen sollte man ein Erbe unbedingt ausschlagen?


Wenn das Vermögen des Erblassers folgende Fälle nicht abdeckt, empfiehlt es sich eine Erbschaft auszuschlagen:

• Hohe Kredite
• Offene Rechnungen
• Hypotheken
• Steuerschulen (Der Erbe haftet uneingeschränkt für die Schulden des Erblassers – auch mit seinem eigenen Vermögen)
• Sanierungsbedürftige Immobilien

Weitere Gründe eine Erbschaft auszuschlagen sind:

• Einschränkungen im Testament
• Erbe befindet sich in Privatinsolvenz
• Persönliche Gründe (etwa Streit mit Erblasser)


Kann man ein Erbe unter Bedingungen annehmen?


Man kann eine Erbschaft nicht unter Bedingungen annehmen. Man kann sie nur ganz annehmen oder ganz ausschlagen.

Kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken?


Manchmal gelingt es dem Erben nicht sich zeitnah einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Um eine uneingeschränkte Haftung mit dem eigenen Vermögen zu vermeiden, kann der Erbe anstelle einer Erbausschlagung alternativ eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz wählen.

Wird eine Nachlassverwaltung gerichtlich angeordnet, wird damit die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu.

Kann das Erbe auch allein durch schlüssiges Verhalten angenommen werden?


Eine Erbschaft kann nicht mehr ausgeschlagen werden, wenn der Erbe sie bereits durch schlüssiges Verhalten angenommen hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend macht oder wenn er sich einen Erbschein ausstellen lassen möchte.
Daher ist es wichtig bei allen Handlungen, die sich auf die Erbschaft beziehen, klar zu machen, dass man nur als vorläufiger Erbe auftritt.

Wie lange hat man Zeit ein Erbe auszuschlagen?


Eine Ausschlagung des Erbes muss dem zuständigen Nachlassgericht vom Erben binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis von dessen Tod mitgeteilt werden. Ist die Frist verstrichen, gilt das Erbe als angenommen.

Wo und in welcher Form muss man die Erbausschlagung erklären?


Eine Erbausschlagung kann am Amtsgericht des eigenen Wohnorts oder am letzten Wohnort des Erblassers entweder in öffentlich beglaubigter Form oder zur Niederschrift erklärt werden. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail reichen in diesem Fall nicht!
Für die Erbausschlagung fallen Gebühren an, die sich nach der Höhe des Nachlasses errechnen.

Kann man eine Erbannahme oder Erbausschlagung später anfechten?


Wer ein Erbe vorschnell angenommen oder ausgeschlagen hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Erbannahme oder -ausschlagung anzufechten. Das ist etwa möglich, wenn die Annahme oder Ausschlagung des Erbes entweder durch Drohung oder Täuschung erzwungen wurde oder der Erbe einem Irrtum unterlag, oder wenn plötzlich bislang unbekannte Vermögenswerte auftauchen. Der Erbe kann dann innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrund seine Anfechtung erklären.


erstmals veröffentlicht am 28.10.2014, letzte Aktualisierung am 21.04.2023

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