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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 24.01.2012 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1283 mal gelesen)

Verkehrsrecht: Führerscheinverlust, Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Verkehrsrecht: Führerscheinverlust, Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann

In diesem Artikel wird erklärt, worin sich rechtlich Führerscheinverlust, Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot unterscheiden.

Die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt, der zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt. Während der Führerschein lediglich die amtliche Urkunde darstellt, die auf das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis hinweist. Dies klingt zwar alles ziemlich verwirrend, ist aber ganz einfach zu verstehen, wenn man sich einmal vor Augen hält, was beim Verlust des Führerscheines oder der Fahrerlaubnis passiert.

Verliere ich lediglich den Führerschein, also das amtliche Dokument, was jeder in seiner Brieftasche oder im Auto hat, indem es sich einfach nicht mehr auffinden lässt, ist man trotzdem noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt, da man ja immer noch eine Fahrerlaubnis hat. Er muss sich lediglich einen erneuten Führerschein von der Behörde ausstellen lassen. Wenn man also bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, begeht man lediglich eine Ordnungswidrigkeit.


Verliere ich jedoch meine Fahrerlaubnis bedeutet dies stets den Entzug der Fahrerlaubnis von der Behörde, was wiederum nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt. Selbst wenn man trotzdem noch den Führerschein als Dokument besitzt, ist es einem dann nicht mehr erlaubt mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren. Geschieht dies trotzdem macht man sich eines "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar. Hier wird es auch noch mal deutlich, dass es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein stets um eine Straftat handelt.

Dann gibt es als drittes noch das Fahrverbot. Ein Fahrverbot wird in der Regel bei Verkehrsverstößen ausgesprochen und kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monate verhängt werden. In der Zeit besteht zwar die Fahrerlaubnis unverändert weiter, allerdings darf man für die Dauer des Fahrverbotes hiervon keinen Gebrauch machen. Macht man dies trotzdem, macht man sich wieder eines "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" strafbar. Erfolgt die Abgabe des Führerscheins nicht rechtzeitig, gilt das Fahrverbot trotz der Tatsache, dass man immer noch im Besitz des Führerscheins ist. Man kann sich also trotz Besitz des Führerscheins beim Fahren eines Kraftfahrzeuges aufgrund des ausgesprochenen Fahrverbotes strafbar machen.

Wie man sieht, ist es für einen Laien nahezu unmöglich mit diesem Wirrwarr über Führerschein, Fahrerlaubnis und Fahrverbot klarzukommen. Deswegen ist es immer wichtig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und sich bei Problemen direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt zu wenden.

von Henning Karl Hartmann

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