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Kategorie: Anwalt Arbeitsrecht , 28.10.2022 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 676 mal gelesen)

Home-Office: Muss der Arbeitgeber Strom und Heizung zahlen?

Eine junge Frau arbeitet an ihrem Laptop Eine junge Frau arbeitet an ihrem Laptop © freepik-mko

Wer im Home-Office arbeitet verbraucht mehr Strom und muss im Winter seine Wohnung ganztägig heizen. Gerade während der aktuellen Energiekrise mit enormen Preisanstiegen für Strom, Gas und Heizöl sehen viele Beschäftigte hohe Energiekosten auf sich zu kommen. Mit welchen Energiekosten muss man bei Home-Office-Arbeit rechnen? Kann der Arbeitgeber, um selbst Energiekosten zu sparen, seine Beschäftigten einfach ins Home-Office schicken? Muss er bei Home-Office-Arbeit die Strom- und Heizkosten zahlen? Und was hat es mit der Home-Office-Pauschale auf sich?

Mit welchen Strom- und Heizkosten muss ich im Home-Office rechnen?


Wer im Home-Office arbeitet hat einen höheren Stromverbrauch und daher auch höhere Kosten. Dies gilt bei den aktuellen Entwicklungen beim Strompreis ganz besonders. Laut Energieanbieter kostet ein Home-Office-Arbeitstag bei einem Mehrverbrauch von 1,5 kWh zurzeit durchschnittlich 0,56 Euro. Wer also ausschließlich von zu Hause arbeitet muss rund 123 Euro im Jahr mehr für Strom zahlen. Arbeiten mehrere Haushaltsangehörige im Home-Office vermehrfachen sich die Stromkosten entsprechend.

Hinzukommen im Winter erhöhte Heizkosten, da die Wohnung ganztägig geheizt werden muss. Aufgrund der aktuellen Gas- und Ölpreise müssen Arbeitnehmer im Home-Office auch hier mit erheblich mehr Kosten rechnen. Laut einem Stromvergleichsportal steigt der Heizverbrauch jährlich um vier Prozent, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich im Home-Office arbeitet. Bei einer Gasheizung mit einem Jahresverbrauch von rund 20.000 kWh und einem Gaspreis von 0,34 Euro/kWh kommen damit zurzeit Mehrkosten von rund 270 Euro auf den Arbeitnehmer zu.

Fazit: Ein Arbeitnehmer im Home-Office muss ein paar Hundert Euro im Jahr mehr an Energiekosten einkalkulieren.

Kann der Arbeitgeber mich ins Home-Office schicken?


In der aktuellen Energiekrise überlegen viele Unternehmen ihre Arbeitnehmer in diesem Winter ins Home-Office zu schicken, um selbst Energiekosten zu sparen. Doch das geht nicht so einfach. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nur dann zur Home-Office-Arbeit verpflichten, wenn diese im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn es keine Vereinbarung zur Home-Office-Arbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Home-Office-Arbeit nur anbieten. Er kann sie nicht dazu zwingen.

Umgekehrt kann der Arbeitnehmer ohne eine entsprechende vertragliche Regelung auch nicht einfach ohne das Einverständnis des Arbeitgebers von zu Hause aus arbeiten.

Muss der Arbeitgeber meine Strom- und Heizkosten im Home-Office zahlen?


Ob der Arbeitnehmer seine Kosten für Strom und Heizung auf seinen Arbeitgeber abwälzen kann, hängt davon ab, wie oft und warum er im Home-Office arbeitet.

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Unternehmen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung und arbeitet der Arbeitnehmer ausschließlich im Home-Office, ist der Arbeitgeber verpflichtet ihm einen Home-Office-Arbeitsplatz mit Büromöbeln, Computer, Telefon, etc. auszustatten und sich anteilig an den laufenden Kosten für Miete, Heizung, Strom und Telekommunikation sowie Arbeitsmaterialien zu beteiligen. Für Miet-, Strom- und Heizkosten wird dafür in der Regel eine monatliche Pauschale zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.

Anders sieht das aus, wenn der Arbeitnehmer auch einen Arbeitsplatz im Unternehmen hat und nur ab und zu im Home-Office arbeitet. Bei diesem sog. mobilen Arbeiten muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen zweiten Arbeitsplatz zu Hause ausstatten und sich auch nicht an den laufenden Kosten etwa für Strom und Heizung beteiligen. Der Arbeitnehmer bleibt also in diesem Fall auf seinen Extrakosten im Home-Office sitzen, es sei denn er vereinbart (nachträglich) mit seinem Arbeitgeber eine Kostenpauschale für die Mehrkosten im Home-Office.

Kann ich die Mehrkosten für Home-Office-Arbeit steuerlich geltend machen?


Im Jahr 2020 wurde aufgrund der corona-bedingten vermehrten Home-Office-Arbeit eine Home-Office-Pauschale eingeführt. Danach können Arbeitnehmer zurzeit fünf Euro pro Home-Office-Arbeitstag – beschränkt auf 120 Arbeitstage im Jahr - bei der Einkommenssteuer absetzen. Insgesamt können also Home-Office-Kosten von maximal 600 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Ab Januar 2023 können Arbeitnehmer für 200 Home-Office-Arbeitstage im Jahr jeweils fünf Euro am Tag in der Anlage N der Steuererklärung geltend machen. Damit steigt die Home-Office-Pauschale auf 1.000 Euro im Jahr.

Wichtig: Für die Geltendmachung der Home-Office-Pauschale ist es nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung unterhält.

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