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Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht , 04.01.2021 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 642 mal gelesen)

Neue Gesetze 2021: Das ändert sich für Verbraucher!

Neue Gesetze 2021: Das ändert sich für Verbraucher! © freepik - mko

Neues Jahr, neue Gesetze! Für Verbraucher bringt das Jahr 2021 einige wichtige Veränderungen im Bereich Familie, Arbeit und Wohnen mit sich. So gibt es für Familien mehr Kindergeld und die Unterhaltsansprüche von Trennungskindern steigen. Die Grundrente wurde eingeführt und die Mindestlöhne erhöht. Sozialleistungsempfänger können aufgrund der CO2-Abgabe mehr Wohngeld beanspruchen, der Solidaritätszuschlag fällt für viele Bürger weg und das Baukindergeld wurde bis Ende März 2021 verlängert.

Arbeit: Mindestlohn steigt, Grundrente und Homeoffice-Pauschale eingeführt


Im Bereich Arbeit wurden die gesetzlichen Mindestlöhne zum 1.1.2021 von 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro erhöht. Ab dem 1. Juli 2021 soll eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,60 Euro pro Stunde erfolgen. Der Mindestlohn von Beschäftigten in der Altenpflege soll im September für Osten und Westen angleicht werden. Mehr zum Thema Mindestlohn finden Sie in unserem ausführlichen Rechtstipp „Mindestlohn – Was steht Arbeitnehmern zu?“.

Auch bei Minijobbern hat sich der Stundenlohn seit dem 1.1.2021 auf 9,50 Euro erhöht. Doch Vorsicht: Die Höchstverdienstgrenze von 450 Euro im Monat gilt weiter. Möglicherweise muss im Einzelfall die Arbeitszeit neu geregelt werden, damit das Arbeitsverhältnis nicht sozialversicherungspflichtig wird.

Seit dem 1.1.2021 wurde in Deutschland die Grundrente eingeführt. Mit ihr sollen Arbeitnehmer, die jahrelang gearbeitet, aber wenig verdient haben, ein Ausgleich zu ihrer geringen Rente geschaffen werden. Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, prüft die Deutsche Rentenversicherung ohne das dies gesondert beantragt werden muss.

Mit dem neuen Jahr gibt es erstmals eine Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer, die zu Hause statt im Büro arbeiten. Es können 5 Euro Werbungskosten bei der Einkommenssteuer pro Homeoffice-Tag abgesetzt werden, max. 600 Euro im Jahr. Eine Fahrtkostenpauschale kann bei den Homeoffice-Tagen nicht angesetzt werden.

Seit 1.1.2021 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt elektronisch übermittelt werden. Arbeitnehmer müssen die AU nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse schicken.

Mit dem neuen Jahr erhöhen sich auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem wird die Beitragsmessungsgrenze von 56.250 Euro im Jahr auf 58.050 erhöht und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 64.350 Euro, statt 62.550 Euro.

Familie: Mehr Kindergeld und Unterhalt


Seit dem 1.1.2021 gibt es in Deutschland monatlich 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind und die Kinderfreibeträge werden erhöht. Lesen Sie dazu unseren Rechtstipp „Rechtstipps zum Kindergeld“.

Familien mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag, der ebenfalls 2021 von 185 Euro auf 205 Euro steigt. Zudem gibt es für diese Familien Hilfe beim Schulstart: 154,50 pro Kind pro Schuljahr.

Zum ersten Januar 2021 haben Kinder von getrenntlebenden Eltern aufgrund einer Anpassung der sog. Düsseldorfer Tabelle Anspruch auf mehr Unterhalt. Weitere Informationen erhalten sie in unserem Rechtstipp „Kindesunterhalt – Wer zahlt wann wie viel?“.

Auch der Unterhaltsvorschuss, den Kinder von getrenntlebenden Eltern vom Staat erhalten, wenn ein unterhaltspflichtiges Elternteil nicht zahlt, wurde erhöht.

Wohnen: Mehr Wohngeld, höhere Wohnungsbauprämie, Baukindergeld verlängert


Seit dem 1.1.2021 gibt es aufgrund des Klimaschutzprogramms 2030 eine CO2-Abgabe in Deutschland. Die Kosten für das Heizen mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme werden daher steigen. Beim Heizöl im Jahr 2021 um rund 8 Cent pro Liter und beim Gas um rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Aus diesem Grund wurde für Sozialleistungsempfänger das Wohngeld bei den Heizkosten zum 1.1.2021 um rund 15 Euro pro Monat erhöht. Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, kommen 3,60 Euro hinzu.

Für Bausparer ist mit dem 1.1.2021 die Wohnungsbauprämie um 10 Prozent jährlich gestiegen. So können Alleinstehende eine Prämie von bis zu 700 Euro, statt wie bislang 512 Euro, erzielen. Bausparer-Ehepaare erhalten eine Prämie von bis zu 1.400 Euro.
Mit der Wohnungsbauprämie hilft Vater Staat Bausparern, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen: Ab 1. Januar 2021 steigt die Prämie selbst – und auch mehr Menschen werden dann Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben.

Das Baukindergeld, ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende zur Finanzierung einer Immobilie, war zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Förderung bis zum 31.3.2021 verlängert.

Finanzen: Mehrwertsteuer steigt, Soli fällt weg


Für die meisten Steuerzahler fällt der sog. Solidaritätszuschlag weg. Zünftig müssen nur noch Steuerzahler einen Solidaritätszuschlag leisten, die mehr als 16.956 Euro in der Einzelveranlagung, beziehungsweise 33.912 Euro in der Zusammenveranlagung erzielen.

Die zeitweise aufgrund der Corona-Pandemie gesenkte Mehrwertsteuer steigt mit dem 1.1.2021 wieder von 16 auf 16 Prozent.

Soziales: Hartz IV-Regelsätze steigen


Auch die Hartz-IV-Regelsätze erfahren mit Beginn des Jahres 2021 eine Erhöhung von 14 Euro auf 446 Euro. Mehr erfahren Sie in unserem Rechtstipp „Hartz IV: Welche Leistungen stehen mir zur?“.

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