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Kategorie: Anwalt Erbrecht , 20.06.2016 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1445 mal gelesen)

Mediation Erbrecht: friedlich erben auf rechtliche Art

Friedlich erben ist gar nicht so einfach. Gründe für Erbstreitereien gibt es viele; sie erreichen mit Leichtigkeit die maximal mögliche Eskalationsstufe. Besser (und sehr viel klüger), sich guten Rat und aktive Unterstützung durch einen Erbrechts-Mediator zu holen. Das ist billiger und langfristig nervenschonender als erbrechtliches Gerichtsverfahren.

Mediation ist in vielen Rechtsgebieten möglich


Gerichtsverfahren sind teuer und dauern lang. In zahlreichen Rechtsgebieten (Familienrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht) sieht der Gesetzgeber deshalb normierte Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Die Rahmenbedingungen schreibt das Mediationsgesetz vor und sichert so den geregelten Ablauf solcher Mediationsverfahren. Auch im Erbrecht gibt es die Möglichkeit der Mediation - Erben können sich also (im eigenen Interesse) friedlich darüber auseinandersetzen, wie ein Erbe aufzuteilen sei. Vorteil für den Staat: Die Möglichkeit der Mediation entlastet die Justiz wesentlich.

Warum ist Mediation im Erbrecht wichtig?


Wenn es einen Bereich gibt, in dem der Boden für heftige Gefechte wohl bestellt ist, dann im Erbrecht:


  • Es geht um Geld - oft um sehr viel. Die derzeitige Generation der Erben hat Milliardenwerte zu erwarten.

  • Nur ein schmaler Prozentsatz der Vererbenden (Erblasser) hinterlässt überhaupt ein Testament (ca. 30 Prozent).

  • Wiederum nur ein Teil der Testamente ist derart rechtssicher und eindeutig formuliert, dass der letzte Willen des Erblassers zweifelsfrei und sicher umgesetzt werden kann.

  • Oft existieren mehrere Testaments-Versionen und es ist nicht sicher, welches als das gültige anzusehen ist.



Grund genug also, sich darüber zu streiten, was der Wille des Erblassers gewesen sein könnte oder was er mit einer bestimmten, nicht ganz eindeutigen Formulierung im Testament gemeint haben könnte - leider auch Grund genug für viele, gleich vor Gericht zu ziehen. Ein gewichtiges Gegenargument: Erbrechtsprozesse können richtig Geld kosten, denn sie dauern (aller Erfahrung nach) lang und die Streitwerte sind hoch. UND: Wer sich gerichtlich streiten will, kann nicht auf seine Rechtsschutzversicherung bauen. Die lehnt in der Regel aus Kostengründen die Übernahme des Verfahrens ab. Ein Gerichtsverfahren kann folglich das erhoffte Erbe deutlich schmälern.

Mediation: Ein gutes Ergebnis fällt einem nicht in den Schoß


Mediation ist freiwillig: Wer in eine Erbrechts-Mediation als Lösung wählt, tut seinen Willen kund, eine einvernehmliche UND gemeinsame Lösung zwischen den streitenden Parteien zu finden. Die fällt einem nicht in den Schoß; häufig müssen die Parteien heftig darum ringen und mühsam eine Lösung erarbeiten, die alle unterschreiben können. Eine Gerichtsentscheidung ist dagegen einfach: Sie wird "gefällt" und schreibt eine Lösung vor. Ob sich die Erbenden, die ja in der Regel eng mit einander verwandt sind, danach allerdings noch in die Augen sehen können, ist nach einem Erbrechtsverfahren fraglich. Bei einer Erbrechtsmediation ist es zumindest noch möglich.

Regeln für die Mediation


Vor dem Beginn der Erbrechtsmediation einigen sich die Parteien auf Regeln zum Ablauf und auf einen Vertrag als Rahmenwerk. Während der Mediation geschieht nichts, was dem Willen einer der Parteien zuwider läuft. Es geht immer darum, eine Lösung zu erarbeiten, die von allen gemeinsam getragen wird. Die Mediation kann auf Verlangen einer Partei jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Das gesamte Mediationsverfahren ist nicht an einen vorgeschriebenen Ablauf gebunden.

Bei uns finden Sie einen Anwalt für Erbrechtsmediation


Schon wegen der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Materie empfiehlt es sich, einen als Mediator geschulten Anwalt für Erbrecht mit der Mediation zu beauftragen. Er ist allen Parteien gegenüber zur Neutralität verpflichtet, kann aber aufgrund seiner Fachkenntnis und Erfahrung bekannte Fußangeln bereits im Vorfeld aus dem Weg räumen. Mediatoren sind Vertrauenspersonen. Sie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.


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