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Kategorie: Anwalt Erbrecht , 21.03.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 9423 mal gelesen)

Patchwork-Familien: Wer erbt von wem?

Patchwork-Familien: Wer erbt von wem? © freepik - mko

In einer Patchwork-Familie leben gemeinsame Kinder zusammen mit Kindern aus früheren Beziehungen. Diese oft komplexe Familienstruktur macht im Hinblick auf das Erbe eine umsichtige Nachlassplanung notwendig. Wie wird das Erbe in einer Patchwork-Familien ohne Testament verteilt? Erben Kinder aus erster Ehe weniger? Was steht Stiefkindern zu? Erben auch frühere Ehepartner mit? Und wie kann man das Erbe in der Patchwork-Familie rechtswirksam regeln?

Wie wird das Erbe in der Patchwork-Familie verteilt?


Bei Patchwork-Familien erben nach der gesetzlichen Erbfolge nur die Abkömmlinge oder biologische Verwandte des Erblassers. Das bedeutet im Erbfall: Vom zuerst versterbenden Ehegatten erben seine Abkömmlinge (Kinder/Enkel) und sein überlebender Ehegatte. Die Kinder des nicht verstorbenen Elternteils gehen leer aus, wenn sie nicht adoptiert wurden, selbst wenn die Partner verheiratet waren. Stirbt der andere Ehegatte, erben genauso nur dessen Abkömmlinge (Kinder/Enkel).

Welchen Erbanspruch haben Stiefkinder in der Patchwork-Familie?


Was vielen Patchwork-Eltern nicht bewusst ist: Stiefkinder haben keinen Anspruch auf ein Erb- oder Pflichtteil, auch wenn man jahrelange als Familie zusammengelebt hat. Nur eine Adoption kann Stiefkindern den Rang eines Abkömmlings und damit einen Erbanspruch sichern.

Erben Kinder aus erster Ehe bei Patchwork-Familien weniger?


Hinterlässt der Erblasser kein Testament, so sind die Kinder aus der ersten Ehe den Kindern aus weiteren Ehen nach der gesetzlichen Erbfolge gleichgestellt. Der Nachlass wird dann aufgeteilt zwischen den Kindern aus der ersten Ehe, den Kindern aus weiteren Ehen und dem Ehegatten aus der letzten Ehe.

Wie kann man das Erbe in Patchwork-Familien regeln?


Grundsätzlich hat jeder Erblasser – somit auch die Partner einer Patchwork-Familie - die Möglichkeit durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu bestimmen, wer sein Erbe erhalten soll.

Wenn alle Kinder der Patchwork-Familie gleichermaßen vom Erbe der Eltern profitieren sollen, kann dies in einem Ehegattentestament geregelt werden, bei dem alle Kinder als gleichberechtigte Erben des Letztversterbenden benannt werden. Zu beachten gilt es hier, dass der überlebende Ehegatte diese Regelung jederzeit widerrufen kann, wenn er nicht an das Testament gebunden ist. In dem Fall können die Abkömmlinge des zuerst verstorbenen Ehegatten möglicherweise leer ausgehen. Aus diesem Grund ist den Erben in einer Patchwork-Familie anzuraten, ihr Pflichtteil nach dem Tod ihres erstversterbenden Elternteils geltend zu machen.

Während ein Testament von den Erblassern zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden kann, sind Änderungen bei einem Erbvertrag nicht so leicht möglich. In einem Erbvertrag können sog. Vor- und Nacherben festgelegt werden, also etwa der Ehefrau steht als Vorerbin das Erbe zu, nach deren Tod erben die Kinder und Stiefkinder als Nacherben.

Eine weitere Möglichkeit das Erbe für die Kinder in einer Patchwork-Familie zu sichern ist, ihnen zu Lebzeiten zum Beispiel Wohn- oder Niessbrauchsrechte zu zuteilen.

Erben auch frühere Ehepartner mit?


Ein früherer Ehepartner, erbt nur dann, wenn die Ehe nicht rechtskräftig geschieden wurde und die Ehepartner nur getrennt voneinander leben. Wichtig: In diesem Fall erbt der neue Lebenspartner nichts!
Wurde die Ehe geschieden, besteht kein gesetzlicher Erbanspruch und gemeinsame letztwillige Verfügungen sind nicht mehr wirksam.

Patchwork-Familie und Erbe – Lassen Sie sich vom Anwalt beraten!


In jedem Fall sollte für die komplexe Nachlassregelung in Patchwork-Familien der Rat eines Anwalts für Erbrecht eingeholt werden. Er berät Sie kompetent und erfahren, wie Sie Ihren Nachlass auf Ihre Kinder rechtswirksam verteilen können und erspart den Erben im Erbfall viele Konflikte.



erstmals veröffentlicht am 12.01.2017, letzte Aktualisierung am 21.03.2023

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