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Kategorie: Anwalt Strafrecht , 01.02.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 56988 mal gelesen)

Wann verjähren Sexualstraftaten?

Wann verjähren Sexualstraftaten? © freepik - mko

Aus Scham schweigen Opfer einer Sexualstraftat oft jahrelang über das was ihnen passiert ist. Doch wie lange nach der Tat kann man einen Sexualstraftäter noch anzeigen? Wann sind Sexualstraftaten verjährt? Verjährt auch der sexuelle Missbrauch von Kindern? Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten? Und wie lange können Opfer einer Sexualstraftat Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter geltend machen?

Wie lang kann man einen Sexualstraftäter nach der Tat noch anzeigen?


Anzeigen kann man einen Sexualstraftäter immer. Für eine Strafanzeige gibt es keine Frsit. Es kann nur sein, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft wegen Fristablauf eingestellt wird, wenn die Straftat aufgrund einer Verjährung nicht mehr verfolgbar ist. Hier gilt grundsätzlich: Je schwerer das Sexualdelikt ist, desto länger kann es strafrechtlich verfolgt werden.

Wann sind Sexualstraftaten verjährt?


Die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten beträgt zwischen fünf und 20 Jahren. Sexueller Missbrauch verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren. Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung verjähren nach 20 Jahren. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen verjährt nach 10 Jahren. Die Verjährung von Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger sowie sexueller Missbrauch von Jugendlichen verjährt nach fünf Jahren.

Kann sexueller Kindesmissbrauch verjähren?


Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren) kann verjähren. Die Verjährungsfrist hängt von der Tat ab: Begeht der Täter sexuelle Handlungen am Kind, ohne körperlich einzudringen, tritt eine Verjährung nach 10 Jahren ein. Nimmt er nur sexuelle Handlungen an sich selbst vor, aber nicht am Kind, verjährt der Missbrauch nach fünf Jahren. Bei schweren Fällen, wie Gesundheits- oder psychische Schäden als Folge der Tat, tritt die Verjährung erst nach 20 Jahren ein. Stirbt das Kind als Folge des sexuellen Missbrauchs verjährt die Tat erst nach 30 Jahren.

Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten?


Im Strafrecht beginnt die Verjährung in der Regel mit der Beendigung der Tat. Bei schweren Sexualdelikten sieht das aber anders aus. Die Verjährungsfrist wurde vom Gesetzgeber mehrmals verlängert, um Opfern sexualisierter Gewalt mehr Zeit für die Entscheidung einzuräumen, ob sie den Täter anzeigen wollen.

Seit Januar 2015 beginnt die Verjährung einer Sexualstraftat erst mit dem vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers, bis dahin ruht die Verjährung.

Von 2013 bis 2015 ruhte die Verjährung der Sexualstraftat bis zum vollendenten 21. Lebensjahr des Opfers, so dass hier eine Strafanzeige bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres möglich war. Von 1984 bis 2013 wurde die strafrechtliche Verjährung nur bis zum 18. Lebensjahr des Opfers gehemmt, womit eine Strafanzeige bis zum 38. Lebensjahr des Opfers sinnvoll war.

Wichtig für die Beurteilung der Frage, wann eine Sexualstraftat verjährt, ist demnach wann die Tat begangen wurde. Lag zum Zeitpunkt der jeweiligen Gesetzesänderung eine Verjährung der Sexualstraftat vor, ist sie endgültig verjährt. War sie es nicht, gilt die neue gesetzliche Hemmung der Verjährung.

Wie lange können Opfer einer Sexualstraftat Schadensersatzansprüche geltend machen?


Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche des Opfers einer Sexualstraftat gegenüber seinem Täter verjähren erst nach 30 Jahren. Die Verjährungsfrist gilt für Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sowie wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit. Im Fall von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ist die Verjährungsfrist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr des Opfers gehemmt. Lebt das Opfer zu diesem Zeitpunkt in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Täter, beginnt die Verjährung erst mit dem Ende der häuslichen Gemeinschaft zu laufen.



erstmals veröffentlicht am 10.05.2018, letzte Aktualisierung am 01.02.2023

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