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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 11.12.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 2258 mal gelesen)

Umgangsrecht an Weihnachten: Bei wem sind die Trennungskinder?

Streitendes Paar an Weihnachten als finger art Streitendes Paar an Weihnachten als finger art © freepik - mko

An Weihnachten empfinden viele Kinder die Trennung ihrer Eltern als besonders belastend. Oft sind sie dann auch noch mit der Frage konfrontiert, bei wem sie die Feiertage verbringen. Wie ist der Umgang mit dem Kind an den Feiertagen gesetzlich geregelt? Wie finden getrenntlebende Eltern eine gute Umgangsregelung für Weihnachten und Silvester? Und wer entscheidet bei wem das Kind die Feiertage verbringt, wenn sich die getrenntlebenden Eltern nicht einigen können?

Wie ist das Umgangsrecht an Feiertagen gesetzlich geregelt?


Gesetzlich geregelt ist, dass Eltern ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern haben. Wie dieser Umgang allerdings auszugestalten ist, wurde absichtlich nicht geregelt. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, dass getrennte Eltern individuell zum Wohl des Kindes eine Umgangsregelung vereinbaren.

So wie die Ausgestaltung des Umgangsrecht grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt ist, ist auch der Umgang an den Feiertagen nicht gesetzlich geregelt. Auch hier sollen die Eltern zum Wohl des Kindes eine Umgangslösung finden. Oft vereinbaren getrenntlebende Eltern, dass das Kind in einem Jahr an Weihnachten bei einem Elternteil ist und an Silvester beim anderen Elternteil und im nächsten Jahr dann umgekehrt. Es sind aber natürlich auch andere Regelungen zum Wohl des Kindes vorstellbar.

Grundsätzlich gibt es für eine Umgangsregelung mit dem Kind verschiedene Modelle. In vielen Familien wird die klassische Umgangsregelung gelebt, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat und alle zwei Wochen ein Wochenende beim anderen Elternteil verbringt. Daneben wird aber auch das sog. Wechselmodell gelebt, wonach der Lebensmittelpunkt des Kindes sowohl bei der Mutter wie auch beim Vater ist. Das Kind lebt dann bspw. die Hälfte des Monats bei Mama und die andere Hälfte beim Papa.

Wie finden getrenntlebende Eltern eine gute Umgangsregelung für die Feiertage?


An den Feiertagen leiden Kinder oft besonders unter der Trennung ihrer Eltern. Wenn es sich vermeiden lässt, sollten die Kinder nicht auch noch mit einem Streit der Eltern belastet werden, bei wem sie Weihnachten oder Silvester verbringen dürfen. Wenn es irgendwie möglich ist, sollten getrenntlebende Eltern sich in dieser Frage einigen, ohne die Kinder zu involvieren.

Je nach Alter können Kinder bei der Frage, wie und wo sie Weihnachten feiern möchten, aber auch durchaus mitentscheiden. Getrenntlebende Eltern sollten dann die Entscheidung des Kindes respektieren – auch wenn es vielleicht schwerfällt. Schließlich möchte jedes Elternteil die Feiertage mit dem Kind verbringen.

In manchen Trennungsfamilien ist das Verhältnis zwischen den getrennten Eltern auch so gut, dass man als getrennte Familie Weihnachten zusammen feiern kann.

Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht über den Umgang an Weihnachten einigen können?


Gelingt es den getrenntlebenden Eltern nicht eine Umgangsregelungen für die Feiertage zu vereinbaren, haben sie die Möglichkeit mit Hilfe einer Beratung des Jugendamts eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Scheitert auch dies, muss letztendlich das Familiengericht darüber entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind die Feiertage verbringt. Bevor Eltern das Familiengericht in dieser Sache einschalten, sollten sie unbedingt bedenken, dass das Familiengericht auch das Kind dazu anhören wird, ob es bei Mama oder Papa die Feiertage verbringen möchte. Es sollte daher gut ab gewägt werden, ob das Kind in diese Entscheidungssituation gebracht werden soll.



erstmals veröffentlicht am 17.12.2021, letzte Aktualisierung am 11.12.2023

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