Umgangsrecht an Weihnachten: Bei wem sind die Trennungskinder?

Weihnachten bei Mama und Silvester bei Papa? Nach einer Trennung führt die Frage, bei wem die Kinder die Feiertage verbringen, oft zum Streit bei den getrenntlebenden Eltern. Ist das Umgangsrecht an den Feiertagen gesetzlich geregelt? Wie finden getrenntlebende Eltern eine gute Umgangsregelung für die Feiertage? Und wer entscheidet, wenn sich die Eltern nicht darüber einigen können, bei wem das Kind Weihnachten oder Silvester verbringt?
Wie ist das Umgangsrecht an Feiertagen gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelt ist, dass Eltern ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern haben. Wie dieser Umgang allerdings auszugestalten ist, wurde absichtlich nicht geregelt. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, dass getrennte Eltern individuell zum Wohl des Kindes eine Umgangsregelung vereinbaren.
So wie die Ausgestaltung des Umgangsrecht grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt ist, ist auch der Umgang an den Feiertagen nicht gesetzlich geregelt. Auch hier sollen die Eltern zum Wohl des Kindes eine Umgangslösung finden.
Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, es sei denn, es gibt Gründe, die diesem entgegenstehen, wie Missbrauch oder Gefährdung des Kindeswohls. An Weihnachten ist dieses Recht besonders relevant, da es ein wichtiges Fest im Leben vieler Kinder darstellt. Die Eltern sollten in der Regel versuchen, eine Einigung zu erzielen, wann das Kind mit welchem Elternteil feiert, um Konflikte zu vermeiden.
In vielen Fällen gibt es bereits eine vereinbarte Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung, die auch Feiertage wie Weihnachten berücksichtigt. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten sich die Eltern rechtzeitig auf eine faire Regelung einigen. Oft vereinbaren getrenntlebende Eltern, dass das Kind in einem Jahr an Weihnachten bei einem Elternteil ist und an Silvester beim anderen Elternteil und im nächsten Jahr dann umgekehrt. Es sind aber natürlich auch andere Regelungen zum Wohl des Kindes vorstellbar.
Weihnachten ist eine Zeit, in der es wichtig ist, auf die Bedürfnisse des Kindes und des anderen Elternteils Rücksicht zu nehmen. Flexibilität und Kompromissbereitschaft sind entscheidend. Es ist ratsam, im Vorfeld über mögliche Wechselzeiten oder Ausnahmen von der üblichen Regelung zu sprechen, um unnötige Spannungen zu vermeiden. Manchmal kann eine Verkürzung oder Verlängerung des Umgangsrechts sinnvoll sein, um beiden Elternteilen gerecht zu werden.
Grundsätzlich gibt es für eine Umgangsregelung mit dem Kind verschiedene Modelle. In vielen Familien wird die klassische Umgangsregelung gelebt, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat und alle zwei Wochen ein Wochenende beim anderen Elternteil verbringt. Daneben wird aber auch das sog. Wechselmodell gelebt, wonach der Lebensmittelpunkt des Kindes sowohl bei der Mutter wie auch beim Vater ist. Das Kind lebt dann bspw. die Hälfte des Monats bei Mama und die andere Hälfte beim Papa.
Wie finden getrenntlebende Eltern eine gute Umgangsregelung für die Feiertage?
Das Wohl des Kindes sollte immer im Mittelpunkt einer Umgangsregelung für die Feiertage stehen. Eine konfliktfreie Atmosphäre an Weihnachten ist für das Wohlbefinden des Kindes entscheidend. Daher sollten Eltern, auch wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, darauf achten, dass der Umgang so gestaltet wird, dass das Kind sich geborgen fühlt und nicht unter den Konflikten leidet. An den Feiertagen leiden Kinder oft besonders unter der Trennung ihrer Eltern. Wenn es sich vermeiden lässt, sollten die Kinder nicht auch noch mit einem Streit der Eltern belastet werden, bei wem sie Weihnachten oder Silvester verbringen dürfen. Wenn es irgendwie möglich ist, sollten getrenntlebende Eltern sich in dieser Frage einigen, ohne die Kinder zu involvieren.
Je nach Alter können Kinder bei der Frage, wie und wo sie Weihnachten feiern möchten, aber auch durchaus mitentscheiden. Getrenntlebende Eltern sollten dann die Entscheidung des Kindes respektieren – auch wenn es vielleicht schwerfällt. Schließlich möchte jedes Elternteil die Feiertage mit dem Kind verbringen.
In manchen Trennungsfamilien ist das Verhältnis zwischen den getrennten Eltern auch so gut, dass man als getrennte Familie Weihnachten zusammen feiern kann.
Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht über den Umgang an Weihnachten einigen können?
Gelingt es den getrenntlebenden Eltern nicht eine Umgangsregelungen für die Feiertage zu vereinbaren, haben sie die Möglichkeit mit Hilfe einer Beratung des Jugendamts eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Scheitert auch dies, muss letztendlich das Familiengericht darüber entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind die Feiertage verbringt. Bevor Eltern das Familiengericht in dieser Sache einschalten, sollten sie unbedingt bedenken, dass das Familiengericht auch das Kind dazu anhören wird, ob es bei Mama oder Papa die Feiertage verbringen möchte. Es sollte daher gut abgewägt werden, ob das Kind in diese Entscheidungssituation gebracht werden soll.
erstmals veröffentlicht am 17.12.2021, letzte Aktualisierung am 11.12.2024
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