Umgangsrecht an Weihnachten: Bei wem sind die Trennungskinder?
Streitendes Paar an Weihnachten als finger art © freepik - mko
Weihnachten ist für viele Familien ein emotionaler Ausnahmezustand und nach einer Trennung der Eltern besonders sensibel. Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich häufig die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder die Feiertage verbringen. Eine pauschale Regel gibt es dafür nicht. Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Aber wer entscheidet, wenn sich die getrenntlebenden Eltern nicht einigen können? Und welche Folgen hat es, wenn der Umgang mit dem Kind an Weihnachten von einem Elternteil verweigert wird?
- Wie ist das Umgangsrecht an Feiertagen gesetzlich geregelt?
- Einvernehmliche Regelungen haben Vorrang
- Wie finden getrenntlebende Eltern eine gute Umgangsregelung für die Feiertage?
- Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht über den Umgang an Weihnachten einigen können?
- Welche Folgen hat es, wenn getrenntlebende Eltern an Weihnachten den Umgang verweigern?
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Wie ist das Umgangsrecht an Feiertagen gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelt ist, dass Eltern ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern haben. Wie dieser Umgang allerdings auszugestalten ist, wurde absichtlich nicht geregelt. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit, dass getrennte Eltern individuell zum Wohl des Kindes eine Umgangsregelung vereinbaren.
So wie die Ausgestaltung des Umgangsrecht grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt ist, ist auch der Umgang an den Feiertagen nicht gesetzlich geregelt. Auch hier sollen die Eltern zum Wohl des Kindes eine Umgangslösung finden.
Es gibt für eine Umgangsregelung mit dem Kind verschiedene Modelle. In vielen Familien wird die klassische Umgangsregelung gelebt, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat und alle zwei Wochen ein Wochenende beim anderen Elternteil verbringt. Daneben wird aber auch das sog. Wechselmodell gelebt, wonach der Lebensmittelpunkt des Kindes sowohl bei der Mutter wie auch beim Vater ist. Das Kind lebt dann bspw. die Hälfte des Monats bei Mama und die andere Hälfte beim Papa.
Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, es sei denn, es gibt Gründe, die diesem entgegenstehen, wie Missbrauch oder Gefährdung des Kindeswohls. An Weihnachten ist dieses Recht besonders relevant, da es ein wichtiges Fest im Leben vieler Kinder darstellt. Die Eltern sollten in der Regel versuchen, eine Einigung zu erzielen, wann das Kind mit welchem Elternteil feiert, um Konflikte zu vermeiden.
Einvernehmliche Regelungen haben Vorrang
Haben Eltern eine gemeinsame Umgangsvereinbarung, gilt diese auch für Weihnachten. Viele Trennungsfamilien regeln die Feiertage im Wechsel oder teilen sie auf, etwa Heiligabend bei einem Elternteil und die Weihnachtsfeiertage beim anderen. Oft vereinbaren getrenntlebende Eltern auch, dass das Kind in einem Jahr an Weihnachten bei einem Elternteil ist und an Silvester beim anderen Elternteil und im nächsten Jahr dann umgekehrt. Solche individuellen Absprachen sind rechtlich zulässig und werden ausdrücklich bevorzugt, weil sie auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht nehmen.
Wie finden getrenntlebende Eltern eine gute Umgangsregelung für die Feiertage?
Weihnachten ist eine Zeit, in der es wichtig ist, auf die Bedürfnisse des Kindes und des anderen Elternteils Rücksicht zu nehmen. Flexibilität und Kompromissbereitschaft sind entscheidend. Es ist ratsam, im Vorfeld über mögliche Wechselzeiten oder Ausnahmen von der üblichen Regelung zu sprechen, um unnötige Spannungen zu vermeiden. Manchmal kann eine Verkürzung oder Verlängerung des Umgangsrechts sinnvoll sein, um beiden Elternteilen gerecht zu werden.
Das Wohl des Kindes sollte immer im Mittelpunkt einer Umgangsregelung für die Feiertage stehen. Eine konfliktfreie Atmosphäre an Weihnachten ist für das Wohlbefinden des Kindes entscheidend. Daher sollten Eltern, auch wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, darauf achten, dass der Umgang so gestaltet wird, dass das Kind sich geborgen fühlt und nicht unter den Konflikten leidet. An den Feiertagen leiden Kinder oft besonders unter der Trennung ihrer Eltern. Wenn es sich vermeiden lässt, sollten die Kinder nicht auch noch mit einem Streit der Eltern belastet werden, bei wem sie Weihnachten oder Silvester verbringen dürfen. Wenn es irgendwie möglich ist, sollten getrenntlebende Eltern sich in dieser Frage einigen, ohne die Kinder zu involvieren.
Je nach Alter können Kinder bei der Frage, wie und wo sie Weihnachten feiern möchten, aber auch durchaus mitentscheiden. Getrenntlebende Eltern sollten dann die Entscheidung des Kindes respektieren – auch wenn es vielleicht schwerfällt. Schließlich möchte jedes Elternteil die Feiertage mit dem Kind verbringen.
In manchen Trennungsfamilien ist das Verhältnis zwischen den getrennten Eltern auch so gut, dass man als getrennte Familie Weihnachten zusammen feiern kann.
Wer entscheidet, wenn Eltern sich nicht über den Umgang an Weihnachten einigen können?
Gelingt es den getrenntlebenden Eltern nicht eine Umgangsregelungen für die Feiertage zu vereinbaren, haben sie die Möglichkeit mit Hilfe einer Beratung des Jugendamts eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Scheitert auch dies, muss letztendlich das Familiengericht darüber entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind die Feiertage verbringt. Bevor Eltern das Familiengericht in dieser Sache einschalten, sollten sie unbedingt bedenken, dass das Familiengericht auch das Kind dazu anhören wird, ob es bei Mama oder Papa die Feiertage verbringen möchte. Es sollte daher gut abgewägt werden, ob das Kind in diese Entscheidungssituation gebracht werden soll. Mit zunehmendem Alter gewinnt der Wunsch des Kindes an Bedeutung. Vor allem ältere Kinder dürfen mitentscheiden, wo sie Weihnachten verbringen möchten. Gerichte berücksichtigen diesen Willen, sofern er frei geäußert wird und kein Druck durch einen Elternteil besteht.
Welche Folgen hat es, wenn getrenntlebende Eltern an Weihnachten den Umgang verweigern?
Weihnachten ist für Kinder eine besonders sensible Zeit. Wird ihnen der Kontakt zu einem Elternteil ohne rechtfertigenden Grund verweigert, kann das für Kinder und Eltern rechtliche und emotionale Folgen haben.
Besteht eine gerichtliche Umgangsregelung oder eine verbindliche Vereinbarung, ist diese auch an Feiertagen einzuhalten. Wer den Umgang eigenmächtig verweigert, verstößt gegen geltendes Recht. Weihnachten ist kein Sonderfall, der ein Abweichen ohne Absprache erlaubt.
Eine ungerechtfertigte Umgangsverweigerung kann ernste Folgen haben. Das Familiengericht kann ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft anordnen. Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass die Umgangsregelung geändert oder präzisiert wird. In schweren Fällen kann das Verhalten Auswirkungen auf das Sorgerecht haben, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint.
Für Kinder ist es oft besonders belastend, an Weihnachten einen Elternteil nicht sehen zu dürfen. Sie geraten leicht in Loyalitätskonflikte, fühlen sich schuldig oder zurückgewiesen. Der Streit der Eltern überschattet das Fest und kann das Vertrauensverhältnis langfristig schädigen.
Eine verweigerte Übergabe an den Feiertagen verschärft Konflikte meist statt sie zu lösen. Häufig folgt ein gerichtliches Verfahren, das Zeit, Geld und emotionale Energie kostet und das Verhältnis zwischen den Eltern weiter belastet. Stattdessen sollten Eltern bei Streit um den Umgang an Feiertagen frühzeitig das Gespräch suchen, im Zweifel am bestehenden Umgang festhalten und bei Bedarf neutrale Hilfe in Anspruch nehmen.
erstmals veröffentlicht am 17.12.2021, letzte Aktualisierung am 08.12.2025
Erstellt von: Kerstin Rügge, Rechtsanwältin (Redaktion anwaltssuche.de)
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