Wer haftet bei Computerdefekt – Hersteller oder Händler?
Ein Computer ist heute schnell gekauft. Internetshops und Händler vor Ort unterbieten sich gegenseitig in vollmundigen Werbeankündigungen mit günstigen Preisen und waghalsigen Garantieversprechen. Doch wenn später einmal etwas mit dem Gerät nicht stimmt, dann verstummen die redseligen Verkäufer allzu oft.
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„Der Kunde hätte besser vorher einen Anwalt konsultiert. Dem wäre nämlich aufgefallen, dass die Herstellergarantie nach ihrem Wortlaut nur die Reparatur und gegebenenfalls den Austausch des Gerätes umfasste, nicht dagegen die Möglichkeit vorsah, den Vertrag gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu annullieren“, analysiert Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen von der RAK Stuttgart den Fall. Der Kunde hätte also nicht den Hersteller als Garantiegeber, sondern den Händler, einen Discounter, verklagen müssen, der ihm den Laptop verkauft hatte. Nur mit diesem bestand juristisch betrachtet ein Kaufvertrag. Dem Amtsgericht München blieb also nichts anderes übrig, als die Klage des Kunden abzuweisen.
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