anwaltssuche
Suche

Anwälte für Familienrecht in Glienicke/Nordbahn für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin Sylvette Schäfer Berlin
Rechtsanwältin Sylvette Schäfer
Anwaltsbüro Sylvette Schäfer
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin
Schweizer Tal 52, 13127 Berlin

Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin, Sylvette Schäfer. Ich freue mich über Ihr Interesse an meinem Profil bei anwaltssuche.de! Als Fachanwältin berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Familienrechts! Des Weiteren bearbeite ich ebenfalls Fälle aus dem Erbrecht. Meine Kompetenzen als Rechtsanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familien. Ich bin seit 2001 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Insbesondere habe ich mich auf meine Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Im März 2009 wurde mir der Titel "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Im Erbrecht habe ich bisher den Fachanwaltslehrgang abgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie bei mir ein besonders tiefgehendes Wissen in beiden Rechtsgebieten sowie umfassende Praxiserfahrung erwarten dürfen. Seit 2010 bin ich außerdem ausgebildete Mediatorin. In meinen beiden Tätigkeitsschwerpunkten ist die Mediation ein inzwischen ebenfalls bewährtes, erfolgreiches und kostengünstiges Verfahren der außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Vertrauen Sie auf über 15 Jahre Berufserfahrung - ich bin ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Familienrecht in Glienicke/Nordbahn
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Informationen zur Ehescheidung

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine erneute Annäherung der Eheleute ist nicht mehr zu erwarten, sie leben bereits mindestens ein Jahr räumlich getrennt.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Soll die Ehe geschieden werden und leben Ehepartner noch kein Jahr getrennt, so kann dies nur geschehen, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der beiden Ehepartner unzumutbar wäre. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.

Das Trennungsjahr vor einer Scheidung

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Eine Scheidung sollte außerdem begründet werden können. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.

Drei Trennungsjahre

Hängt ein Partner emotional noch an der Ehe und am Ehepartner so wird er der Scheidung nicht zustimmen und bekommt die Möglichkeit in insgesamt drei Trennungsjahren, den Partner von seiner Sicht zu überzeugen. Eine Scheidung kann nach drei Trennungsjahren auch ohne Begründung oder Zustimmung des anderen Ehepartners vollzogen werden. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Glienicke/Nordbahn im Fall einer Scheidung.

Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.

Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Auch wenn für die Beratung oder das Aushandeln der Scheidungsvereinbarungen kein Anwalt nötig ist, das Gericht akzeptiert den Antrag auf Scheidung nur wenn dieser von einem Anwalt gestellt wird. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Besteht Klarheit über den Versorgungsausgleich wird ein Termin für die Scheidung anberaumt an dem alle Beteiligten abschließend gehört werden können. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.

Familienrecht in Coronazeiten

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Vor allem das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht sind hiervon betroffen. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt

Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. In Deutschland gilt die Unterhaltspflicht. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - Bezeichnung für Barunterhalt.

Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Als Unterhaltsverpflichteter muss man allerdings auch in der Lage sein diesen Unterhalt bestreiten zu können. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt, es gilt hier genau zu unterscheiden. Lediglich die "Bezahlung" unterscheidet sich: Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von "Naturalunterhalt" erbringt (also ein Heim, Nahrung, Fürsorge, Fahrdienste, etc.), kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von "Barunterhalt" nach.

Die Berechnung des Kindesunterhalts

Zu beachten ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, dass es lediglich um das sog. "unterhaltsrelevante" Einkommen geht, nicht um das gesamte Vermögen. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Unterhalt des Ehegatten

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Ehepartner eventuell Anspruch auf Unterhalt hat. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel "unterhaltsrelevantes" Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich - sofern ein Anspruch vorhanden ist - die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder eine Firmengründung können auch noch nach Festsetzung der Unterhaltshöhe den Lebensunterhalt beeinflussen. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Je nach Sachverhalt können so gute Lösungen für alle Parteien gefunden werden. Dies vermeidet viele weitere Konflikte.

Selbstbehalt in Kürze

Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Sollte der Partner durch diesen so genannten Selbstbehalt nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig sein, springt der Staat ein.

Das Berechnen des Unterhalts

Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Kann man einen Unterhaltsvorschuss beantragen?

Kann der Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig zum Unterhalt beisteuern, springt der Staat ein - mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Möchte man Informationen über Unterhaltsvorschuss, so wendet man sich an das kommunale Jugendamt.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Für den alleinerziehenden Elternteil, der Unterhaltsvorschuss beantragt, gelten keine Einkommensgrenzen. Die Vorschusskasse kümmert sich um die Rückholung des gewährten Vorschusses beim unterhaltspflichtigen Elternteil, so dies möglich ist. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Ist der Alleinerziehende jedoch verheiratet oder lebt nicht dauerhaft von seinem Ehegatten getrennt, oder zahlt dieser regelmäßig seinen Unterhaltsregelbetrag, so kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht gewährt werden. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Sorgerecht - Das Kindeswohl im Fokus

Sowohl Recht, als auch Pflicht ist es, sich um sein Kind zu kümmern. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Bedeutende Angelegenheiten müssen von beiden Eltern zusammen entschieden werden. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes

Wo soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, das ist eine weitreichende Entscheidung, die evtl. noch verschärft wird durch einen Umzug eines Elternteils in eine weit entfernte Stadt oder ins Ausland. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die jeweilige Fähigkeit der Eltern das Kind bestmöglich zu betreuen und zu fördern.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Wird von staatlicher Seite einhellig befunden, dass das Kind in seiner momentanen Lebenssituation gefährdet ist, kann es das alleinige Sorgerecht aussprechen. Als ultima ratio kann den Eltern das Sorgerecht weggenommen werden, nämlich dann wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Als Vormund trifft er dann die Entscheidung ob das Kind in ein Heim soll, oder ob es eine Familie gibt in der das Kind gut aufgehoben ist. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Glienicke/Nordbahn für das Sorgerecht.

Auch im Notfall das Sorgerecht schon geregelt haben.

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Wie das Testament, so ist auch die Sorgerechtsverfügung handschriftlich zu erstellen. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Ein Anwalt hilft auch dabei die Interessen seines Mandanten aussergerichtlich beizulegen.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.