Anwalt für Sozialrecht in Lübeck Sankt Lorenz auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Lübeck Sankt Lorenz.Ulf Danckelmann
Am Dreilingsberg 2 a, 23570 Lübeckin 1.1 km Entfernung
Ulrich Krause
Fachanwalt für VerwaltungsrechtTorstraße 1, 23570 Lübeck
in 1.1 km Entfernung
Philip Zeidler
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtTorstraße 1, 23570 Lübeck
in 1.1 km Entfernung
Regine Elisabeth Kasch
Hauptstraße 22, 23669 Timmendorfer Strandin 6.3 km Entfernung
Jan Christoph Kermer
Birkenallee 53, 23669 Timmendorfer Strandin 6.3 km Entfernung
Sven Markus Kockel
Steenkamp 21, 23669 Timmendorfer Strandin 6.3 km Entfernung
Hildegard Przybyla
Dorfstraße 28 a, 23669 Timmendorfer Strandin 6.3 km Entfernung
Ulrich Mark
Alte Schulstraße 2, 23626 Ratekauin 8.3 km Entfernung
Christian Viemann
Fachanwalt für FamilienrechtAlte Schulstraße 2, 23626 Ratekau
in 8.3 km Entfernung
Ahmet Akcelik
Jahnstraße 1, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Richard Backhaus
Hafenstraße 33, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Andrea Barth-Theise
Fachanwalt für FamilienrechtAm Burgfeld 10, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Christa-Maria Brennan-Gutsche
Lange Reihe 35, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Susanne Böhm
Mecklenburgerstraße 145, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Andres Ende
Adolfstraße 3, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Thomas Gohlke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Adolfstraße 9, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Martin Gollasch
Hafenstraße 33, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Hauke Hilpert
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtRathenaustraße 17, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Morten Holdt
Fachanwalt für StrafrechtAdolfstraße 3, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Jens Hülsebusch
Am Burgfeld 11, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Andreas Ihns
Fachanwalt für FamilienrechtTravermünder Allee 6, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Marcus Janca
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Hafenstraße 1 a, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Manfred Kahl
Hafenstraße 35, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
York Kluge
Fachanwalt für ArbeitsrechtRepublikplatz 3, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Rolf Krüger
Mecklenburgerstraße 145, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Christoph Küchenmeister
Eschenburgstraße 31, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Klaus Lemke
Am Burgfeld 10 a, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Lena Mardfeldt
Republikplatz 1, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Thomas Christian Meyer
Eschenburgstraße 18 b, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Thomas Motz
Fachanwalt für MedizinrechtTravemünder Allee 6 a, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Andreas Müller
Eschenburgstraße 7, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Robert Johannes Nickel
Fachanwalt für FamilienrechtRepublikplatz 1, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Patrick Preuschhoff
Am Burgfeld 10 a, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Matthias Pump
Am Burgfeld 1, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Kerstin Raber
Fachanwalt für Strafrecht|6538Lange Reihe 9, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Olaf Reinecke
Jahnstraße 1, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Ludmilla Rosmait
Adolfstraße 9, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Birgit Schlichting
Forstmeisterweg 63, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Volker Schmied
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Burgfeld 10, 23568 Lübeck
in 10.3 km Entfernung
Horst Schulz
Travemünder Allee 6 a, 23568 Lübeckin 10.3 km Entfernung
Sozialrecht kurzgefasst
Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht finden sich auch die Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Hand eines blinden Kindes Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Wann hat man Anspruch bzw. keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
Frau ruft Notruf wegen Herzanfall Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Hände halten einen Baum Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Wichtig ist, dass Erben nicht haften für Leistungen der Grundsicherung sofern ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Krankenhaus Blick in Neonatologie Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Physiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
medizinische Pflege Pulsmessen Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.