Anwälte für Sozialrecht in Schwentinental für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Schwentinental.Maike Masuch
Zum See 2, 24223 Schwentinentalin 1.4 km Entfernung
Norbert Scholtis
Mergenthaler Straße 12, 24223 Schwentinentalin 1.4 km Entfernung
Heye Dähling
Haselbusch 8, 24146 Kielin 2.8 km Entfernung
Sandra Mielczarek
Haselbusch 8, 24146 Kielin 2.8 km Entfernung
Malte Ohl
Blomeweg 9, 24232 Schönkirchenin 4.5 km Entfernung
Uta Maria Raabe
Bürgermeister-Schade-Straße 18, 24232 Schönkirchenin 4.5 km Entfernung
Jörn Stoß
Kätnersredder 129, 24232 Schönkirchenin 4.5 km Entfernung
Marten Krüger
Schönberger Straße 3, 24148 Kielin 5.9 km Entfernung
Ariane Witt
Fachanwalt für ArbeitsrechtWehdenweg 1, 24148 Kiel
in 5.9 km Entfernung
Andrea Bartholl
Kronsburger Straße 2, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Steffen Dahlenburg
Segeberger Landstraße 81, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Petra Kramberg-Maschmann
Segeberger Landstraße 81, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Stefan Minninger
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtRadewisch 203, 24145 Kiel
in 6.2 km Entfernung
Gabriele Piwonski
Kronsburger Straße 2, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Wulf Varchmin
Segeberger Landstraße 81, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Atilla Aykac
Fachanwalt für Strafrecht|204Elisabethstraße 32-34, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Michael Blass
Bielenbergstraße 28, 24143 Kielin 6.4 km Entfernung
Johanna Dammers
Bielenbergstraße 28, 24143 Kielin 6.4 km Entfernung
Peter Meyer-Grage
Fachanwalt für FamilienrechtElisabethstraße 59, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Neriman Yilmaz
Fachanwalt für FamilienrechtElisabethstraße 32-34, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Tomke Becker
Hoheneichen 18, 24211 Rastorfin 6.6 km Entfernung
Hubert Broux
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Markt 16, 24211 Preetz
in 6.6 km Entfernung
Thomas Clausen
Hufenweg 1 a, 24211 Preetzin 6.6 km Entfernung
Stefan Kruber
Ivensring 19, 24149 Kielin 6.8 km Entfernung
Gernot Starke
Ivensring 19, 24149 Kielin 6.8 km Entfernung
Inga Struve
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Ivensring 19, 24149 Kiel
in 6.8 km Entfernung
Frank Andresen
Fachanwalt für Erbrecht|3456Stiftstraße 13, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Jörn Bargob
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Lorentzendamm 20, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Sabine Beeck
Bollhörnkai 1, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Detlev Behrens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Lorentzendamm 36, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Jan Philipp Bergmann
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Volker Berthold
Fachanwalt für Strafrecht|6538Legienstraße 16, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Magnus Buchwaldt
Bollhörnkai 1, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Dierk Böckenholt
Hopfenstraße 65, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Felix Courten
Wall 34-38, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Stephan Felsmann
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Körnerstraße 2, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Sebastian Fischer
Fachanwalt für VerkehrsrechtLegienstraße 38, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Ingo Gasser
Holstenstraße 43, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Tilman Giesen
Fachanwalt für VerwaltungsrechtLorentzendamm 36, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Peter Greve
Fachanwalt für MedizinrechtSophienblatt 11, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Ein sogenanntes Feststellungsverfahren wird angewendet um den Grad der Behinderung, kurz GdB, festzustellen. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Krankenschwester umarmt ältere Frau Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.
Wann wird Sozialhilfe gewährt?
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Zusätzlich gibt es einiges, das vom Einkommen abzuziehen ist und somit nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflusst, wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung etwa oder auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Portrait einer glücklichen älteren Frau Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau faltet Hände vor das Gesicht Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer verschenkt Blumen Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Gehhilfe Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau erleidet einen Herzinfarkt Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Patient im Krankhausbett mit Bandagen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.Wie kann man sich einen Anwalt leisten?
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird nicht ohne Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.