Anwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Heubach finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Heubach.Dirk Jentzsch
Güglingstraße 66, 73529 Schwäbisch Gmündin 4.4 km Entfernung
Christoph Schwiers
Osterwiesenstraße 31, 73574 Iggingenin 6.0 km Entfernung
Johannes Manuel Schumm
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lauchgasse 14/1, 73550 Waldstetten
in 8.5 km Entfernung
Alfred Baumhauer
Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Christina Bellmann
Fachanwalt für FamilienrechtErhardstraße 8, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Erwin Bräutigam
Fachanwalt für ArbeitsrechtOberbettringerstraße 13, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Anna Busch
Uferstraße 50, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Ulrike Böckler
Fachanwalt für FamilienrechtBocksgasse 16, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Frank Dollhopf
Goethestraße 5, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Matthias Hechler
Remsstraße 17, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Roman Heisig
Königsturmstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Hans-Martin Holl
Kapellgasse 11, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Martin Lang
Fachanwalt für StrafrechtAlléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Irene Meixner
Goethestraße 5, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Thomas Menzner
Fachanwalt für ArbeitsrechtBaldungstraße 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Gabi Mertens-Rosenthal
Fachanwalt für FamilienrechtBaldungstraße 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Klaus Necker
Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Franz Paule
Haußmannstraße 26, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Robin Schmid
Fachanwalt für FamilienrechtOberbettringer Straße 13, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Rolf Schwarz
Postgasse 5, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Alexander Sperber
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Paradiesstraße 26, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Josef Ströbele
Königsturmstraße 40, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Elisa Treuter
Oberbettringer Straße 13, 73525 Schwäbisch Gmündin 9.7 km Entfernung
Maria Wamsler
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtParadiesstraße 10, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Hans-Jürgen Westhauser
Fachanwalt für FamilienrechtAlléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd
in 9.7 km Entfernung
Volker Linden
Geierweg 43, 73434 Aalenin 10.8 km Entfernung
Alfred May
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Hofherrnstraße 11, 73434 Aalen
in 10.8 km Entfernung
Steffen Aubele
Taubensteig 14, 89558 Böhmenkirchin 12.0 km Entfernung
Christoph Bezler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Mittelbachstraße 29, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Helmut Bezler
Mittelbachstraße 29, 73430 Aalenin 12.6 km Entfernung
Michael Brick
Nördlicher Stadtgraben 11, 73430 Aalenin 12.6 km Entfernung
Klaus Ehrmann
Fachanwalt für FamilienrechtBahnhofstraße 24-28, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Klaus-J. Grimbacher
Fachanwalt für ArbeitsrechtBahnhofstraße 21, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Andreas Holzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Friedrichstraße 5, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Michael Klopfer
Fachanwalt für FamilienrechtLöwenstraße 10/1, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Vera Kohlmeyer-Kaiser
Fachanwalt für SteuerrechtBahnhofstraße 24-28, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Ernst Meidert
Wilhelm-Zapf-Straße 11, 73430 Aalenin 12.6 km Entfernung
Henning Necker
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Schubartstraße 13, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Natalie Pfeifle-Dirschka
Fachanwalt für ArbeitsrechtGartenstraße 1, 73430 Aalen
in 12.6 km Entfernung
Annemarie Pflüger
Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalenin 12.6 km Entfernung
Das Sozialrecht
Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Krankenschwester umarmt ältere Frau Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?
Kind und Vater halten sich an der Hand Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
Arzt spricht mit schwangerer Frau Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Alzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Frau und Mann halten die Hand Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau mit Krebsleiden in der Onkologie Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Patient im Krankhausbett mit Bandagen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Mann und Frau laufen Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.