anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Zivilrecht , 03.05.2021 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1601 mal gelesen)

Händler und Discounter müssen alte Elektrogeräte kostenfrei zurücknehmen!

alte kaputte Computerbausteine - Elektroschrott alte kaputte Computerbausteine - Elektroschrott © freepik-mko

Wohin mit dem kaputten Staubsauger oder dem alten Handy? Verbraucher können alte Elektrogeräte und Elektroschrott unter bestimmten Bedingungen an den Handel und bald auch im Discounter zurückzugeben. Möglich macht dies das Elektrogesetz. Doch sind alle Händler von der Rücknahmepflicht betroffen? Welche Elektrogeräte können zurückgegeben werden? Und was kann man tun, wenn der Händler die Rücknahme eines alten Elektrogeräts verweigert?

Worum geht es im Elektrogesetz?


Im Oktober 2015 ist in Deutschland das Elektrogesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die europäische WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Das Elektrogesetz beinhaltet eine Rücknahmepflicht des Handels für alte Elektrogeräte. Dafür räumte sie dem Handel eine Übergangsfrist von 9 Monaten ein, die im Juli 2016 auslief. Der Handel muss seitdem alte Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.

Eine Änderung des Elektrogesetzes verpflichtet spätestens ab dem 1. Juli 2022 auch Discounter und Lebensmitteleinzelhändler zur kostenlosen Rücknahme von Elektrogeräten. Bei kleinen Elektrogeräten gilt die Rücknahmepflicht unabhängig von einem Neukauf. Für größere Altgeräte ist der Discounter beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels zur Rücknahme verpflichtet.

Was ist ein Elektrogerät?


Laut dem Elektrogesetz ist jedes Gerät, dass Strom – sei es aus der Steckdose oder einer Batterie- zum Betrieb braucht ein Elektrogerät.

Was versteht man unter Elektroschrott?


Auch sog. Elektroschrott fällt unter die Rücknahmepflicht des Handels. Dazu gehören zum Beispiel Stecker, Antennen, Telefondosen, Kabeltrommeln, elektrisch verstellbare Sessel, Schuhe mit Leuchtsohlen, beleuchtete Badezimmerspiegel, Photovoltaikmodule, Nachspeicheröfen, Pedelecs bis 25 km/h oder ein Tresor mit elektronischem Schloss.

Das Landgericht Ingolstadt (Aktenzeichen 2 HK O 1582/18) hat entschieden, dass ein Online-Händler auch alte, ausgediente Energiesparlampen kostenfrei von Verbrauchern zurücknehmen muss.

Folgender Elektroschrott ist nicht von der Rücknahmepflicht umfasst: etwa Glüh- und Halogenlampen, mechanisches Spielzeug, Warmwasser- oder Klimageräte und Autoradios.

Welche Händler trifft die Rücknahmepflicht?


Die Rücknahmepflicht betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmeter oder Versand-/Onlinehändler mit einer vergleichbar großen Versand-/Lagerfläche. Für den Versand-Handel gilt, dass dem Käufer eines neuen Geräts beim Kauf mitgeteilt werden muss, wo er das Alt-Elektrogerät abgeben kann oder es muss ihm eine kostenlose Rücksendung des Altgerätes möglich sein.

Welche Elektrogeräte kann man an den Handel zurückgeben?


Verbraucher können kleine Elektrogeräte/Elektroschrott mit einer äußeren Abmessung unter 25 cm kostenlos an den Handel zurückgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät dort gekauft oder ein neues Gerät erworben wurde.
Bei größeren Geräten ab einer äußeren Abmessung von 25 cm, wie etwa einer Waschmaschine, besteht für den Handel eine Rücknahmepflicht, wenn der Käufer ein neues, ähnliches Gerät gekauft hat.

Wo kann man alte Elektrogeräte zurückgeben?


Verbraucher können alte Elektrogeräte beim stationären Handel abgeben oder sie kostenlos an den Versand-/Onlinehändler zurückschicken.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I –15 U 78/19) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein Online-Händler die Entsorgung von gebrauchten Energiespar- oder LED-Lampen selbstständig gewährleisten muss. Er kann nicht auf Entsorgungsmöglichkeit durch Dritte verweisen. Auf der Homepage des Online-Händlers muss laut Gericht für den Verbraucher mit wenigen Klicks erkennbar sein, wie und wo er das Altgerät entsorgen kann. Der Online-Handel kann nicht auf Rückgabemöglichkeiten beim stationären Handel oder beim Wertstoffhof verweisen, sondern muss eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen.

Rückgabepflicht für Verbraucher: Was gibt es zu beachten?


Verbraucher dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Sie müssen sie entweder an den Händler zurückgeben oder bei einer Wertstoff-Sammelstelle abgeben. Beides ist für den Verbraucher kostenfrei.

Was tun, wenn der Händler die Rücknahme verweigert?


Verweigert ein Händler seine Rücknahmepflicht für Elektrogeräte, handelt er ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher können zur Durchsetzung der Rückgabeverpflichtung das Ordnungsamt einschalten.

erstmals veröffentlicht am 05.07.2016, letzte Aktualisierung am 03.05.2021

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Kauf & Leasing
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Zivilrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.