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Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht , 27.11.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 12423 mal gelesen)

Kleiner Waffenschein, Schreckschusswaffen & Pfefferspray: Was gilt?

Frau mit einer Dose Pfefferspray zur Selbstverteidigung Frau mit einer Dose Pfefferspray zur Selbstverteidigung © freepik - mko

Schreckschusswaffen, Pfefferspray, Elektroschocker sind wirkungsvolle Selbstverteidigungsmittel. Doch was ist in punkto Selbstverteidigung erlaubt? Für welche Selbstverteidigungsmittel braucht man einen kleinen Waffenschein? Wie und unter welchen Voraussetzungen erhält man ihn? Was ist der Unterschied zum großen Waffenschein? Und welche Strafen und Bußgelder drohen bei Waffenbesitz ohne Waffenschein?

Wofür braucht man einen kleinen Waffenschein?


Ein kleiner Waffenschein gibt dem Inhaber die Erlaubnis in Deutschland bestimmte erlaubnisfreie Waffen in der Öffentlichkeit bei sich zu führen.

Wie und wo beantragt man einen kleinen Waffenschein?


Der kleine Waffenschein muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Welche Behörde zuständig ist, ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich festgelegt. In der Regel kann der Antrag auf einen kleinen Waffenschein bei der Polizei, den Ordnungsamt oder einer anderen kommunalen Behörde gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind in vielen Bundesländern online abrufbar.

Welche Voraussetzungen muss man für einen kleinen Waffenschein erfüllen?


Geht der Antrag auf einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde ein, prüft diese, ob der Antragssteller einen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt sowie volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist. Dazu gehört, dass die Regelabfrage beim Verfassungsschutz unauffällig ist und ein einwandfreies Führungszeugnis vorliegt. Geldstrafen und Freiheitstrafen von weniger als 90 Tagessätzen sowie Jungendstrafen sind bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit unerheblich. Bei Vorstrafen, Drogenkonsum oder Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Partei wird der Antrag als persönlich ungeeignet abgelehnt.
Wird dem Antrag auf einen kleinen Waffenschein stattgegeben, so wird dieser im Nationalen Waffenregister gespeichert und kann von Behörden abgerufen werden.

Wie lange ist der kleine Waffenschein gültig?


Der kleine Waffenschein ist unbefristet gültig.

Was kostet ein kleiner Waffenschein?


Die Kosten für einen kleinen Waffenschein begrenzen sich auf eine Verwaltungsgebühr. Diese fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Sie beläuft sich derzeit zwischen 50 und 90 Euro.

Worin besteht der Unterschied zum großen Waffenschein?


Im Unterschied zum kleinen Waffenschein gestattet der große Waffenschein seinem Inhaber erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit bei sich zu führen. Konkret bedeutet das, dass der Inhaber eines großen Waffenscheins eine Schusswaffe geladen und zugriffsbereit außer Haus bei sich führen darf.

Um einen großen Waffenschein zu erhalten muss der Antragsteller volljährig sein, ein tadelloses Führungszeugnis besitzen, eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgreich bestanden und einen Nachweis zur persönlichen Eignung zum Führen einer Waffe sowie zur Sachkunde erbracht haben. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Nachweis für sein Bedürfnis eine Waffe bei sich zu führen erbringt oder seine übermäßige Gefährdung darlegt. An dieser Voraussetzung scheitern viele Anträge auf einen großen Waffenschein, so dass sein Besitz in Deutschland immer noch die Ausnahme darstellt.

Der große Waffenschein alleine berechtigt seinen Inhaber noch nicht auch erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen. Dafür muss er eine Waffenbesitzkarte beantragen.

Welche Waffen dürfen Inhaber des kleinen Waffenscheins bei sich führen?


Inhaber des kleinen Waffenscheins dürfen sog. SRS-Waffen bei sich führen– dazu gehören Schreckschuss-, Signal und Reizstoffwaffen.

Wichtig: Die Waffen müssen mit einem PTB-Siegel gekennzeichnet sein. Ein Zeichen, dass sie von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft wurden. Fehlt das PTB-Siegel, fällt die Waffe nicht mehr unter die erlaubnisfreien Waffen und der Inhaber benötigt zum Führen der Waffe einen großen Waffenschein.

Braucht man auch für Pfefferspray einen kleinen Waffenschein?


Beim Pfefferspray hat man die Auswahl zwischen Pfeffersprühnebel, Pfeffergel oder Pfefferschaum. Seine Wirksamkeit, um Angreifer abzuwehren, hängt vom Sprühstrahl ab. Ein breiter Strahl mit großer Reichweite erhöht die Wahrscheinlichkeit den Angreifer zu treffen.

Wichtig zu wissen: Pfefferspray, dass nicht zur Tierabwehr bestimmt ist, fällt unter das deutsche Waffengesetz und für seinen Einsatz wird ein kleiner Waffenschein benötigt.

Für Tierabwehrspray oder Reizstoffspray ist kein kleiner Waffenschein nötig. Wichtig ist, dass das Spray das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) trägt.

Welche Waffen sind in der Öffentlichkeit verboten?


In der Öffentlichkeit dürfen Hieb- und Stoßwaffen, wie Säbel oder Schwerter, Wurfsterne, Butterflymesser (mit einer Klingenbreite von über 10 mm und –länge von über 41 mm) sowie echt aussehende Waffenattrappen nicht mit sich geführt werden. Auch sog. Taser (Distanz-Elektroschocker) sind verboten.

Waffe ohne kleinen Waffenschein – Welche Bußgelder und Strafen drohen?


Wer eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit bei sich führt und nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins ist, erfüllt den Straftatbestand „Illegales Führen von Waffen“ der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Hat der Inhaber den kleinen Waffenschein oder seinen Personalausweis bei einer Kontrolle nicht dabei, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit das, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Fehlt bei der Waffe das erforderliche PTB-Prüfsiegel, handelt es sich um eine nicht zugelassene Waffe, deren Besitz oder Führung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verfolgt wird.

Wo und wie darf man SRS-Waffen in der Öffentlichkeit mit sich führen?


SRS-Waffen müssen in der Öffentlichkeit verdeckt mit sich geführt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind sie verboten. Hier runter fallen Konzerte, Demos, Diskos und auch Volksfeste, wie Schützenfeste oder Karneval.

Zusätzlich zum kleinen Waffenschein muss der Inhaber sich immer auch mit seinem Personalausweis ausweisen können.

Wann darf der Inhaber eines kleinen Waffenscheins seine Waffe einsetzen?


Ein kleiner Waffenschein berechtigt seinen Inhaber nicht eine Waffe grundlos in der Öffentlichkeit zu benutzen. Die im Rahmen des kleinen Waffenscheins erlaubten Waffen dürfen grundsätzlich nur zur Selbstverteidigung in einer Notwehrsituation genutzt werden. Es muss also ein rechtswidriger Angriff gegenüber einem Menschen drohen oder erfolgen. Liegt keine Notwehrlage vor, dann droht dem vermeintlichen Selbstverteidiger eine Anzeige wegen Körperverletzung und Schmerzensgeldansprüche.

Dies zeigt etwa ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München (Az. 173 C 15615/16) bei dem im Zuge eines Streits ein Vermieter gegenüber einem Mieter Pfefferspray einsetzte. Als der Mieter den Vermieter einige Tage später zufällig wieder traf, lief er aus Angst vor ihm weg, stolperte, fiel und zog sich Schürfwunden und Prellungen zu. Er verklagte den Vermieter auf Schmerzensgeld. Zu Recht, entschied das Gericht. Anhand von Videoaufzeichnungen sei erkennbar, dass der Vermieter dem Mieter mit einem Pfefferspray in der Hand aufgelauert habe, auf ihn zu gestürmt sei und diesen bei seiner Flucht verfolgt habe. Dem Vermieter habe kein Hausrecht zugestanden, das er verteidigen hätte können. Diese bestand nur für den Mieter. Es bestand also keine Notwehrlage für den Vermieter, die den Einsatz des Pfeffersprays gerechtfertigt hätte. Der Schmerzensgeldanspruch des Mieters sei daher in voller Höhe berechtigt.

Wie muss man Waffen aufbewahren?


Für die Aufbewahrung der SRS-Waffe gilt folgendes: Waffen sind grundsätzlich so aufzubewahren, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben. Waffe und Munition müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden. SRS-Waffen sollten insbesondere vor Kindern sicher aufbewahrt werden, um ein Unglück zu vermeiden.

erstmals veröffentlicht am 03.04.2017, letzte Aktualisierung am 27.11.2023

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