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Kategorie: Anwalt Erbrecht , 07.06.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 1413 mal gelesen)

Erbschaftssteuer vermeiden durch Erbe ausschlagen?

Wer viel zu vererben hat, hinterlässt seinen Lieben nicht nur viel Vermögen, sondern auch die "Chance" auf viel Erbschaftssteuer. Wer als Ehegatte das Erbe ausschlägt, kann dabei helfen, die Steuerlast zu minimieren.

Erstellen Ehepaare mit Kindern ein Testament, entscheiden sie sich meist für das "Berliner Testament", bei dem sich die Eheleute wechselseitig zum Alleinerben berufen und der Schlusserbe das gemeinsame Kind ist. Das "Berliner Testament" hat jedoch viele Nachteile. Überschreitet das Erbe beispielsweise den gesetzlich geregelten Freibetrag (bei Eheleuten 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro), so kommt es zu erheblichen finanziellen Verlusten, da das Erbe gleich zweimal versteuert wird. Zum einen bei dem erbenden Ehegatten und am Ende nochmals beim Schlusserben. Diese Lösung spielt dem Fiskus also regelrecht in die Hände.

Erbe ausschlagen zur Steuerminimierung


Schlägt nun aber der Ehegatte das Erbe aus, fällt es direkt auf das gemeinsame Kind und wird lediglich einmal besteuert. Hinzu kommt, dass der zu besteuernde Betrag sich verringert, da beide, Ehegatte und Kind, einen Freibetrag haben. Das Kind zahlt dem verbliebenen Elternteil in diesem Fall eine monatliche Rente als Zuwendung.


Der zu versteuernde Erbanteil wird so auf ein Minimum reduziert und man erreicht enorme Steuerersparnisse. Allerdings lohnt sich die Ausschlagung einer Erbschaft nur dann, wenn das Erbe die gesetzlichen Freibeträge überschreitet. Einsparpotenzial ist auf diesem Gebiet viel vorhanden, denn der Fiskus nimmt jährlich rund vier Milliarden Euro an Erbschaftssteuern ein, Tendenz steigend.




erstmals veröffentlicht am 19.04.2010, letzte Aktualisierung am 07.06.2016

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