Autofahren: Auch barfuß, mit Flip Flops oder Sandalen erlaubt?
mit High-Heels am Steuer © freepik - mko
Sommer, Sonne, Schlappen am Steuer - doch welches Schuhwerk ist beim Autofahren erlaubt? Darf man barfuß fahren, was passiert bei einem Unfall mit Flip-Flops oder Sandalen und kann die Versicherung deshalb Ärger machen? Und welche Regeln und Besonderheiten gelten im Ausland und für Berufskraftfahrer?
- Ist Barfuß oder mit Sandalen im Auto zu fahren verboten?
- Was droht Autofahrern, wenn es wegen ungeeignetem Schuhwerk zu einem Verkehrsunfall kommt?
- Muss die Kfz-Versicherung bei Schlappen am Steuer einen Unfall regulieren?
- Darf man im Ausland mit barfuß oder mit Sandalen Auto fahren?
- Was gilt für Berufskraftfahrer mit Sandalen oder barfuß am Autosteuer?
- Welche Schuhe sind zum Autofahren geeignet?
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Ist Barfuß oder mit Sandalen im Auto zu fahren verboten?
Gut zu wissen: Im deutschen Verkehrsrecht gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Schuhwerk beim Autofahren. Aus diesem Grund sind Sandalen, Schlappen, Flip Flops, Clogs, Bergstiefel oder auch High-Heels am Steuer erlaubt. Dies gilt auch für das Barfuß-fahren.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (Az. 2 Ss OWi 577/06) stellt klar: Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit ungeeignetem Schuhwerk oder ohne Schuhe stellt alleine noch keine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über die ordnungsgemäße Ladung und Besetzung haben laut Gericht nichts mit dem vom Fahrer getragenen Schuhwerk zu tun.
Was droht Autofahrern, wenn es wegen ungeeignetem Schuhwerk zu einem Verkehrsunfall kommt?
Aber: Kommt es aufgrund des ungeeigneten oder fehlenden Schuhwerks zu einem Verkehrsunfall oder einer Behinderung Dritter, ist ein Bußgeld fällig. In diesem Fall sorgt das ungeeignete oder fehlende Schuhwerk dafür, dass der Autofahrer sein Fahrzeug nicht mehr sicher beherrscht und damit gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers im Sinne der Straßenverkehrsordnung verstößt, so das OLG Bamberg.
In diesem Sinne urteilte auch das OLG Celle (Az. 322 Ss 46/07) im Fall eines LKW-Fahrers, der seinen Truck mit Sandalen lenkte und dafür ein Bußgeld in Höhe von rund 58 Euro zahlen sollte. Der Mann trug eine Art Birkenstock-Sandalette, die vorne geschlossen und hinten ohne Riemchen offen war. Das Gericht kam zum Schluss, dass mit der Sandalen-Fahrt weder ein Dritter geschädigt, gefährdet oder belästigt wurde und somit kein Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist.
Das Gericht nahm in diesem Urteil auch zum barfuß Autofahren Stellung: Beim Fahren ohne Schuhwerk bestehe die Gefahr vom Pedal abzurutschen. Doch auch hier gelte: Solange kein Dritter geschädigt oder belästigt wird, ist barfuß Autofahren nicht verboten.
Zum Bußgeld kommt noch hinzu, dass der Fahrer mit ungeeignetem Schuhwerk am Steuer im Falle eines Verkehrsunfalls riskiert eine Mitschuld tragen zu müssen. Diese wird dann angenommen, wenn in geeignetem Schuhwerk der Unfall nicht passiert wäre.
Muss die Kfz-Versicherung bei Schlappen am Steuer einen Unfall regulieren?
Bei einem Verkehrsunfall ist die Leistungspflicht der Kfz-Versicherung nicht abhängig vom getragenen Schuhwerk des Autofahrers. Egal, welches Schuhwerk der Unfallverursacher trägt, ob Zehentreter, Clogs, High Heels oder Turnschuhe, die Kfz-Versicherung muss den Schaden des Unfallgegners zahlen.
Doch aufgepasst: Die Kfz-Versicherung kann ihre Regulierung bezüglich der Schäden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit für den Unfall ursächlich war. Es besteht hier zumindest die Gefahr, dass ein Gericht das Tragen von Flip Flops oder Sandalen beim Autofahren als grobe Fahrlässigkeit beurteilen könnte.
Darf man im Ausland mit barfuß oder mit Sandalen Auto fahren?
In den meisten EU-Ländern gibt es kein ausdrückliches Verbot, barfuß, mit Sandalen oder Flip-Flops Auto zu fahren. Entscheidend ist aber, dass der Fahrer das Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und die Pedale gefahrlos bedienen kann. Kommt es wegen ungeeigneten Schuhwerks zu einem Unfall, können Bußgelder, Haftungsfragen oder Probleme mit der Versicherung drohen.
• Österreich: In Österreich ist kein bestimmtes Schuhwerk vorgeschrieben. Flip-Flops und Barfußfahren können aber den Halt am Pedal verringern und bei einem Unfall haftungs- oder versicherungsrechtliche Folgen haben.
• Frankreich: Das Fahren mit Flip-Flops, Badelatschen oder barfuß ist nicht ausdrücklich verboten. Der Fahrer muss aber jederzeit in der Lage sein, alle Fahrmanöver sicher und ohne Verzögerung auszuführen; bei Verstoß kann ein Bußgeld drohen.
• Spanien: Barfußfahren oder Fahren mit Flip-Flops ist nicht ausdrücklich verboten. Wenn das Schuhwerk die sichere Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigt, kann jedoch ein Bußgeld verhängt werden. Eichtig: Wer mit Motorrad oder Moped unterwegs ist, muss künftig geschlossene Schuhe tragen. Flip-Flops, Sandalen oder anderes offenes Schuhwerk sind dann tabu. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 200 Euro.
• Italien: Seit 1993 gibt es kein ausdrückliches Verbot mehr für offene Schuhe, Flip-Flops oder Barfußfahren. Der Fahrer muss das Fahrzeug aber jederzeit sicher kontrollieren können; bei unsicherer Fahrweise kann eine Sanktion in Betracht kommen.
• Portugal: Flip-Flops, Sandalen oder Barfußfahren sind nicht ausdrücklich verboten. Entscheidend ist, dass das Schuhwerk die sichere Fahrzeugführung nicht beeinträchtigt.
• Belgien: Ein ausdrückliches Verbot speziell für Barfußfahren, Sandalen oder Flip-Flops ist nach den europäischen Übersichten nicht ersichtlich. Maßgeblich bleibt die sichere Fahrzeugbeherrschung.
• Schweiz: Kein Verbot von Zehentreter, Schlappen oder Sandalen. Wer allerdings einen Unfall mit ungeeignetem Schuhwerk verursacht, muss mit einem saftigen Bußgeld, einer Strafanzeige und dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Was gilt für Berufskraftfahrer mit Sandalen oder barfuß am Autosteuer?
In Deutschland gibt es kein spezifisches Gesetz, das das Tragen bestimmter Schuharten für Berufskraftfahrer ausdrücklich verbietet. Das bedeutet, dass es grundsätzlich erlaubt ist, als Berufskraftfahrer Sandalen zu tragen oder barfuß zu fahren. Allerdings gibt es wichtige Aspekte, die beachtet werden müssen: Berufskraftfahrer müssen sicherstellen, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen können. Dies umfasst auch die Wahl des Schuhwerks. Sandalen, besonders solche ohne Fersenriemen, können rutschig sein oder sich verfangen, was das sichere Bedienen der Pedale beeinträchtigen kann. Es wird Berufskraftfahrern daher empfohlen, festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen, das einen sicheren Halt und eine gute Kontrolle über die Pedale gewährleistet. Sicherheitsschuhe mit rutschfesten Sohlen sind ideal.
Viele Unternehmen haben interne Vorschriften, die das Tragen von sicherem Schuhwerk vorschreiben. Diese Vorschriften können strenger sein als die gesetzlichen Regelungen und dienen dem Schutz der Fahrer und der Verkehrssicherheit.
Berufsgenossenschaften können spezifische Anforderungen an die Arbeitskleidung, einschließlich des Schuhwerks, stellen. Diese Anforderungen sind verbindlich und dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz. Für Berufskraftfahrer gelten ebenfalls die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Danach sind sie verpflichtet beim Autofahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen, ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
Gut zu wissen: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dies umfasst auch die Bereitstellung und das Tragen von geeignetem Schuhwerk.
Welche Schuhe sind zum Autofahren geeignet?
Auch wenn barfuß fahren, Flip Flops oder Sandalen am Steuer für Autofahrer alleine nicht zu Bußgeldern oder dem Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes führen, ist ungeeignetes Schuhwerk am Steuer nicht zu empfehlen. Unfälle mit Sach- und Personenschäden können durch das Tragen von geeignetem Schuhwerk leicht vermieden werden.
Aus diesem Grund sollten Autofahrer geeignetes Schuhwerk tragen. Geeignete Schuhe rutschen nicht von den Pedalen ab, sie sind nicht zu breit, um nicht aus Versehen auf zwei Pedale zu kommen, und sie haben keine Schleifen oder Bänder, die sich in der Verkleidung verfangen können.
Es empfiehlt sich, ein Paar feste Schuhe im Auto bereit zu halten, um bei Bedarf sicher fahren zu können, insbesondere wenn sie normalerweise Sandalen oder andere offene Schuhe tragen.
erstmals veröffentlicht am 24.07.2012, letzte Aktualisierung am 13.07.2026
Redaktion anwaltssuche.de
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