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Informationen zum Rückgaberecht

Letzte Aktualisierung am 12.09.2016 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Verbraucher sollten ihre Rechte kennen

Das Kaufrecht kann mit feinen rechtlichen Nuancen aufwarten, wenn es um das Einkaufen, das Umtauschen oder die Rückgabe von Waren geht. Nur wenige Verbraucher kennen ihre Kauf-Rechte, obwohl wir alle ständig einkaufen. Dabei sind diese Rechte nicht nur sehr wichtig. Sie können den, der sie nicht kennt, auch viel Geld kosten. Das Rückgaberecht ist ein gutes Beispiel dafür, daher eine grundsätzliche und wichtige Information gleich vorab: Zwar ist das Rückgaberecht ein Verbraucherschutzrecht, es bedeutet jedoch keinesfalls, dass Verbraucher prinzipiell eine Ware bis zu 14 Tage nach dem Kauf wieder zurückgeben können und ihr Geld vom Händler zurück erhalten. Wer so denkt, der irrt, denn diese Möglichkeit der Rückgabe ohne Wenn und Aber besteht laut Gesetz ausschließlich für bestimmte Arten von Geschäften.

Rückgaberecht – bei manchen Geschäften 14 Tage

RückgaberechtGeschäfte mit einem gesetzlich festgelegten Rückgaberecht sind z.B. Online-Käufe („Internetkauf“) oder Käufe per Katalog oder Telefon, Haustürgeschäfte (Zeitschriftenabos), Verbraucherdarlehen, Fernunterrichtsverträge usw. Bei dieser Art von Geschäften sprechen Juristen korrekterweise vom Widerrufsrecht. Solche Geschäfte / Käufe können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kaufdatum widerrufen werden. Bedingung: Der Händler muss den Käufer über das Widerrufsrecht beim Kauf informiert haben. Hat er das verpasst, läuft die Widerrufsfrist erst ab der (nachgeholten) Belehrung.

Kein allgemeines Rückgaberecht

Der Verbraucher sollte wissen, dass sein Kauf im Geschäft vor Ort nicht automatisch mit einem vierzehntägigen Rückgaberecht/Widerrufsrecht verbunden ist. Der Händler kann mit den Schultern zucken, wenn der gerade gekaufte Gartengrill doch nicht gefällt, weil er farblich nicht zur Markise passt. Egal mit welcher Begründung - gekauft ist gekauft. Der Händler muss die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie mängelfrei ist. Er darf aber - und räumt damit seinem Kunden freiwillig ein Rückgaberecht ein. Bei jedem Kauf entsteht ein Vertrag zwischen Käufer und Händler, und Verträge sind nun mal einzuhalten. Das gilt für beide Seiten, denn ansonsten könnte der Verkäufer Ihres Gebrauchtwagen-Schnäppchens es sich am Tag nach dem Verkauf anders überlegen und den Wagen wieder zurückholen. Bei (Kauf-)Verträgen ist also grundsätzlich Vorsicht geboten; Irrtümer können Sie hier teuer zu stehen kommen.

Rückgabe oder Umtausch?

Rückgabe oder UmtauschEin allgemeines Rückgaberecht gibt es also nicht. Was Sie gekauft haben, nimmt der Händler nur dann zurück, wenn er kulant ist. Auch weitere Bedingungen der Waren-Rücknahme liegen allein in seinem Ermessen. Er kann zum Beispiel entscheiden, ob er reduzierte Ware zurücknehmen möchte oder nicht. Ebenso liegt es in seiner Hand, die Rücknahme einer Ware davon abhängig zu machen, ob Sie einen Kassenbon aufgehoben haben und vorzeigen können. Weiterhin wichtig: die Unterscheidung zwischen Rückgabe und Umtausch. Bei der Rückgabe erhält der Kunde in der Regel sein Geld zurück, wenn er die Ware unbeschädigt zurückgibt. Beim Umtausch (das liegt ebenso im Ermessen des Händlers) kann er seinem Kunden einen Warengutschein auszustellen bzw. ihm ein anderes Produkt aus seinem Sortiment anbieten. Bitte beachten: Auch auf den Umtausch hat der Kunde kein gesetzliches Recht! Die bestehende Verwirrung bei den Verbraucherrechten um Rückgabe, Umtausch, Widerruf etc. rührt einerseits von den unterschiedlichen gesetzlichen Bedingungen bei Onlinekäufen und „Offlinekäufen“ her. Andererseits werben zahlreiche Unternehmen mit einem ausgedehnten Rückgaberecht um Kunden. Z.B. bot ein großes Möbelhaus ein „lebenslanges Rückgaberecht“ für nahezu alle dort gekauften Waren an, das aktuell aber wieder zurückgenommen wurde. Problem für den Verkäufer: Werden solche Bedingungen veröffentlicht und Bestandteil aller Kaufverträge mit den Kunden, muss sich der Verkäufer auch daran halten. Eine gute grundsätzliche Regel: Fragen Sie beim Kauf am besten immer direkt nach den bestehenden Bedingungen für Rückgabe oder Umtausch. Dann bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart.

Kein allgemeines Rückgaberecht

Die genannten Bedingungen für die Rückgabe von Waren gelten nur für Verbraucher. Firmenkunden haben andere Bedingungen zu beachten. Hier ist Vorsicht geboten: Schließen zwei Unternehmer miteinander einen (Kauf-)Vertrag (auch online!!), gelten keine Verbraucherschutzrechte. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht in der Regel nicht. Der Computer, der online fürs Büro bestellt und über das Geschäftskonto bezahlt wird, könnte zum Problem werden, wenn er nicht den Erwartungen entspricht und zurückgegeben werden soll. Bitte ebenso beachten: Völlig andere Bedingungen bestehen für die Rückgabe einer Ware, die Mängel aufweist. Dann greifen die gesetzlichen Vorschriften für Garantie / Gewährleistung, die der Händler gegenüber dem Käufer zu erfüllen hat. Wenden Sie sich bei Fragen zum Rückgaberecht an einen Anwalt. Der kann sie in dieser komplexen Rechtsmaterie gut beraten. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Kaufrecht ganz einfach per Klick.
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