Anwalt für Erbrecht in Hamburg Harburg auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Harburg Mandate annehmen
Hans-Axel Heuer
Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Karin Anna Lihs-Tepe
Kasernenstraße 12, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Peter Reinhold
Lüneburger Straße 41, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Florian Schuler
Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Hans-Jürgen Buhlert
Hilshain 20, 21079 Hamburgin 1.5 km Entfernung
Thomas Riebensahm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Veritaskai 2, 21079 Hamburg
in 1.5 km Entfernung
Wiebke Leßniak
Beerentalweg 118, 21077 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Katja Habermann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Neuenfelder Straße 31, 21109 Hamburg
in 5.0 km Entfernung
Andreas M. Hartmann
Westpreussenweg 3 a, 21217 Seevetalin 6.1 km Entfernung
Andreas Ackermann
Grimm 12, 20457 Hamburgin 7.9 km Entfernung
Michael Ivens
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 7.9 km Entfernung
Matthias Roy
Bei den Mühren 70, 20457 Hamburgin 7.9 km Entfernung
Kai Sudmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 7.9 km Entfernung
Arne Zons
Brandstwiete 4, 20457 Hamburgin 7.9 km Entfernung
Christina Müting
Fachanwalt für FamilienrechtKajen 12, 20459 Hamburg
in 9.6 km Entfernung
Nadja Sievers
Deichstraße 1, 20459 Hamburgin 9.6 km Entfernung
Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 10.0 km Entfernung
Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Ulrich Gerken
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Peter Hambach
Fischertwiete 2, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Claus-Henning Hollmann
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Michael Mitranic
Ballindamm 3, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Katrin Rosenberger
Hermannstraße 22, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Beatrix A. Ruetten
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Rainer Wilbertz
Raboisen 38, 20095 Hamburgin 10.1 km Entfernung
Ruth Lahmann
Fachanwalt für FamilienrechtVan-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Claus-Peter Wollermann
Große Bergstraße 253, 22767 Hamburgin 10.2 km Entfernung
Alexander Mittmann
Kaiser-Wilhelm-Straße 93, 20355 Hamburgin 10.5 km Entfernung
Christiane Appel
Drehbahn 9, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Matthias Baus
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Frederike Borsdorff
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Heiner J. Fett
Colonnaden 96, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Christina Gatz
Fachanwalt für ErbrechtABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Gero Glasenapp
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Guido Göttling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Ulrike Hafer
Fachanwalt für FamilienrechtJungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Andreas Haupt
Poststraße 51, 20354 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Der testamentarische Erbfall
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Harburg.
Wie fechtet man ein Testament an?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Die Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Erben nach dem Gesetz
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Erben zweiter Ordnung
Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Hamburg Harburg liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Die Annahme seines Erbteils
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe nicht annehmen
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.