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Rechtsanwalt Bernd Broich Köln
Rechtsanwalt Bernd Broich
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht
Brügelmannstraße 16, 50679 Köln
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Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Was ist ein Erbvertrag?

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Vererbung per Testament

Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Kürten der sich bei Erbschaften auskennt.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Erben ohne Testament - gesetzliche Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt oder oder Fachanwalt für Erbrecht in Kürten im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

Annahme des Erbes

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Ein Erbe ausschlagen

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.